23.07.2005FDP-Fraktion

PILTZ: Keine Diskriminierung Homosexueller bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit

BERLIN. Zu den Meldungen, dass die Polizeibehörden Bayerns, Thüringens und Nordrhein-Westfalens für ihre Ermittlungen eine Software mit Homosexuellenregister einsetzen, in denen Homosexuelle als Tätergruppe klassifiziert sind, erklärt die datenschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für die Speicherung der sexuellen Orientierung von Personen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Dazu ist aus liberaler Sicht kein Fall vorstellbar. Für die FDP ist die Speicherung der sexuellen Orientierung in polizeilichen Datenbanken nicht mehr zeitgemäß und aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst fragwürdig.

Knut Steinhäuser
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