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Solms warnt vor Eingriff in Freiheits- und Eigentumsrechte

Hermann Otto SolmsHermann Otto Solms warnt vor dem Eingriff in ihre Freiheits- und Eigentumsrechte
23.09.2015

Nach heftigen Protesten hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters einen dritten Entwurf für das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern vorgelegt.  Hermann Otto Solms ist noch immer unglücklich damit. Das FDP-Präsidiumsmitglied kritisiert den Entwurf in seiner jetzigen Funktion als Präsident der Stiftung Deutsches Eigentum: "Der neue Entwurf verhindert weiterhin nicht die Willkür des Staates, weil die Definition, was als Kulturgut gelten soll, nicht genau ist", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung." 

Vor wenigen Tagen hat die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) einen dritten Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes präsentiert. "Ich hoffe, dass sich der Kunsthandel mit diesem Gesetz vielleicht nicht anfreunden, aber doch arrangieren kann", sagte sie. Doch der Stein des Anstoßes für den Streit - die Ausfuhrbestimmungen für nationales Kulturgut - ist noch immer nicht beseitigt. Was ist nationales Kulturgut und kann dazu erklärt werden? Diese Frage ist ungeklärt.

Genehmigung für die Ausfuhr erforderlich

"Das verunsichert den Markt, weil keiner weiß, wie er mit seinem Eigentum, einem potentiellen Kulturgut, umgehen muss", kritisiert Solms. Dass die Gutenberg-Bibel ein deutsches Kulturgut sei, darüber müsse man nicht diskutieren. Aber die Sixtinische Madonna des italienischen Künstlers Raffael, die in der Gemäldegalerie Alte Meister in Dresden hänge, könne man kaum als solches bezeichnen, auch wenn sie für die Stadt und das Land wichtig sei. Zwar soll ein Gremium künftig darüber entscheiden, aber noch wisse niemand, wie dieses besetzt werden solle.

"Darüber hinaus können Kulturgüter weiter unter staatliche Kontrolle genommen werden", sagt Solms. Die Liste der nationalen Kulturgüter bestehe ja weiterhin, und es bestehe Anlass zur Sorge, dass diese Stück für Stück erweitert werde. Der zweite wichtige Kritikpunkt ist die auch im dritten Entwurf fortbestehende Regelung, dass eine Genehmigung für die Ausfuhr ins europäische Ausland erforderlich ist. "Diese Ausweitung ist ein massiver Eingriff in die Verfügungsfreiheit der privaten Eigentümer", findet Solms, da sich der Kunstmarkt hauptsächlich in London oder der Schweiz abspiele.

Das Gesetz trifft auch private Haushalte

Das Gesetz würde nicht nur Handel, Sammler und Künstler empfindlich treffen, sondern auch Hunderttausende privater Haushalte, die vielleicht eine seltene Münze, ein altes Musikinstrument oder ein wertvolles Gemälde ihr Eigen nennten, sagt Solms. Was geschehe bei einem Wohnsitzwechsel oder Umzug ins Ausland? "Selbst skurrile Folgen sind nicht unwahrscheinlich", sagt Solms. So dürfte eine wertvolle Geige künftig nicht mehr ohne Genehmigung in die Ferien nach Frankreich mitgenommen werden.

Wie kann ein Kompromiss beim Kulturgutschutzgesetz aussehen und sind Lösungsansätze überhaupt in Sicht? Diese Fragen wollen die FDP-Bundespartei und die FDP Berlin am Dienstag mit Experten und Vertretern der betroffenen Berufsgruppen konstruktiv diskutieren.

Es diskutieren: Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder), Prof. Dr. Markus Hilgert (Direktor des Vorderasiatischen Museums, Stiftung Preußischer Kulturbesitz), Kristian Jarmuschek (Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Galerien und Kunsthändler), Dr. Hermann Otto Solms (Vorsitzender Deutsche Stiftung Eigentum, Vizepräsident des Deutschen Bundestags a.D., Bundesschatzmeister der FDP). Die Moderation übernimmt Bernhard Schulz (Journalist beim "Tagesspiegel").

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