26.10.2005FDP-FraktionRechtspolitik

VAN ESSEN: Kronzeugenregelung muss rechtsstaatlichen Anforderungen genügen

BERLIN. Zu den Plänen von CDU/CSU und SPD, die Kronzeugenregelung wieder einzuführen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die FDP warnt CDU/CSU und SPD davor, die alte Kronzeugenregelung wiedereinzuführen. Diese hatte zahlreiche rechtsstaatliche Mängel und wurde daher zu Recht von der Praxis abgelehnt.
Die Kronzeugenregelung kann ein sinnvolles Instrument sein zur Durchbrechung von Strukturen der organisierten und terroristischen Kriminalität. Indem schwerste Straftatverdächtige von einer Bestrafung ausgenommen werden, stellt die Kronzeugenregelung eine Durchbrechung des Legalitätsprinzips dar. Sie muss daher rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Aus Sicht der FDP darf sich eine neue Kronzeugenregelung nicht bereichsspezifisch auf bestimmte Deliktsgruppen beschränken. Dies wäre eine Verletzung des Gleichheitssatzes, da eine willkürliche Differenzierung von Kronzeugen vorgenommen würde. Des Weiteren muss eine neue Regelung Sicherungen enthalten, die den Missbrauch ausschließen. Auch dies ist eine zentrale Forderung aus der juristischen Praxis. Es darf daher keine Verurteilung allein aufgrund der Aussage des Kronzeugen geben. Ein Pseudokronzeuge, der seine Mitarbeit verweigert und die Justiz damit behindert, darf keine Strafmilderung erhalten.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

1090-van_essen-kronzeugenregelung.pdf

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