FDPSterbehilfe

Für Selbstbestimmung in allen Lebenslagen

HändeDie Liberalen sind für Selbstbestimmung in allen Lebenslagen
13.11.2014

Der Bundestag hat mit einer intensiven Debatte über die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe eine breite öffentliche Diskussion angestoßen. Für FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki steht unzweifelhaft fest, dass leidenden Menschen ein würdiges Ende bereiten zu können, ein Akt von Menschlichkeit sei. „Meine Auffassung von einem selbstbestimmten Leben gilt für jede Phase des menschlichen Daseins – mein Leben, mein Tod“, unterstrich der Liberale.

Kubicki war früher Gegner der aktiven Sterbehilfe – bis sein Bruder vor zwölf Jahren schwer krank wurde. Er wurde nach einem Herzinfarkt erst spät reanimiert. Die Folge: Wegen des Sauerstoffmangels war ein Großteil seines Gehirns zerstört. Danach lag er zwei Jahre lang ohne jedes Bewusstsein im Krankenbett – mit allen Konsequenzen. "Die Hoffnung, dass er wieder zurückfindet ins Leben, war ausgeschlossen. Ich bin ein hartgesottener Typ. Aber meinen Bruder so sehen zu müssen, war zu grausam – ich hätte ihm dieses Leid gern erspart", erklärt Kubicki in einem sehr persönlichen Statement.

Kubicki erklärt seine Haltung zur Sterbehilfe

Mündige Menschen sollen sich frei entscheiden können

Wegen dieser Erfahrung lehnt der FDP-Bundesvize den Plan der Unionsfraktion im Bundestag ab, ein striktes Verbot jeder organisierten Form von Suizid-Begleitung zu beschließen. "Es ist für mich", so Kubicki, "von zentraler Bedeutung, dass Menschen das Recht haben, ihrem Leben unter Umständen selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Der Staat darf sich nicht anmaßen, den Bürgern eine solche Selbstbestimmung durch ein Gesetz wie das von der Union geplante kategorisch zu verbieten."

In Würde zu sterben gehöre für ihn zur Würde des Lebens dazu. "Ich muss und will auch akzeptieren, dass mündige Menschen sich frei entscheiden können, ihrem Leben bei Vorliegen bestimmter Umstände eine Ende zu setzen – ohne in der Angst leben zu müssen, es selbst nicht mehr tun zu können und dann keine Hilfe zu finden, also hilflos der Gnade Anderer ausgeliefert zu sein."

Selbstbestimmtes Sterben muss möglich sein

"Für uns Liberale steht die Selbstbestimmung des einzelnen Menschen im Vordergrund", sagt auch Bayerns FDP-Chef Albert Duin. Dazu gehöre auch das Recht, selbst über das Ende seines Lebens entscheiden zu können. Es sollte deshalb straffrei bleiben, sterbenskranken Menschen beim Suizid zu helfen und ihnen so ein Sterben in Würde zu ermöglichen, lehnen die Liberalen  die Pläne von Gesundheitsminister Gröhe (CDU), die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, ab.

"Wenn ein Arzt dem eindeutigen, nachhaltigen Willen von Patienten nachkommt, ihm beim Sterben zu helfen, sollte man das respektieren", sagt Duin. Voraussetzung dafür müsse sein, dass der Patienten ausführlich über Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung aufgeklärt wurde.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte Entwurf vorgelegt

Kubicki mahnt dazu, beim Umgang mit Sterbehilfeorganisationen zu beherzigen, was seine Parteifreundin im vergangenen Jahr entworfen hatte: "Die liberale Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in der vergangenen Legislaturperiode einen sehr vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die kommerzielle Suizid-Begleitung verboten, aber andere Formen der Beihilfe zur Selbsttötung nicht bestraft werden sollen."

Der Entwurf ist allerdings damals am Widerstand der Union gescheitert. Die Christdemokraten zielen über das Verbot der kommerziellen Sterbehilfe hinaus und fordern die Verhängung von Gefängnisstrafen, wenn ein Verein ohne Gewinnerzielungsabsichten Suizid-Begleitung für Mitglieder anbietet.

Hospizarbeit und Palliativmedizin ausbauen

FDP-Generalsekretärin Nicola Beer meint: "Zur Freiheit und Würde des Menschen gehört die Selbstbestimmung in allen Lebenslagen. Das gilt auch für die persönliche Entscheidung, das eigene Leben zu beenden und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Selbstbestimmungsrecht muss allen Fürsorge-Überlegungen von Dritten vorgehen." Sie unterstreicht zugleich, dass die Gesellschaft eine Verantwortung hat, "die Hospizarbeit und Palliativmedizin auszubauen."

Sie tritt auch Befürchtungen entgegen, dass es zu einem Missbrauh kommen könne. "Die Erfahrungen aus unseren Nachbarländern lassen keinen Dammbruch erwarten." Es brauche daher keine Änderung des Strafrechts. Beer warnt davor, Sterbehilfe zu kriminalisieren. "Vielmehr brauchen wir rechtliche Klarheit für Ärzte. Das ärztliche Standesrecht muss sich deshalb an der Gesetzeslage orientieren und darf nicht in eine gänzlich andere Richtung weisen."

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