08.01.2003FDP

BEERFELTZ: Landgericht Münster hat FDP in allen Punkten Recht gegeben

Berlin. FDP- Bundesgeschäftsführer Hans-Jürgen BEERFELTZ erklärte heute zum Verfahren vor dem Landgericht Münster:

"Die FDP hat heute vor Gericht in der juristischen Bewertung des Verhaltens von Jürgen W. Möllemann einen umfassenden Erfolg erzielt. Das Landgericht Münster hat uns in allen Punkten Recht gegeben. Unsere Auskunftsklage war zulässig. Es besteht ein Anspruch auf Auskunft und dieser Anspruch steht der Bundespartei zu.

Jürgen W. Möllemann hat darauf hin noch im Gerichtssaal die notwendige Versicherung an Eides statt zur Herkunft der Gelder abgegeben. Durch den Spruch des Landgerichtes kann Jürgen W. Möllemann die FDP nicht länger daran hindern, die Bestimmungen des Parteiengesetzes in vollem Umfang zu erfüllen. Damit hat sich die engagierte und notwendige Aufklärungsarbeit in vollem Umfang als richtig erwiesen.

Die klare Entscheidung des Landgerichts Münster zu Gunsten der Bundespartei ist ein gutes Zeichen für die noch anhängigen Verfahren."

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