Beschluss der Kommission für Kirchen- und Religionsgemeinschaften der FDP
FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:
Berlin. Die Kommission für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP hat auf ihrer Sitzung unter Leitung des Kommissionsvorsitzenden Pfarrer, Diplomvolkswirt und Landtagsabgeordneter DIETER KLEINMANN beschlossen:
Staat muss Beichtgeheimnis schützen
Die Kommission für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP lehnt Pläne im Bundesministerium des Innern für eine Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz), durch die der Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen aufgeweicht wird, ab. Nach diesen Plänen soll unter bestimmten Voraussetzungen auch das Abhören von Geistlichen ermöglicht werden.
Die Kommission für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP bekennt sich zur Unverbrüchlichkeit des Beichtgeheimnisses, das für die seelsorgerische Zuwendung unverzichtbar ist. Gespräche, Telefongespräche und Briefverkehr mit Geistlichen müssen nach Meinung der Kommission uneingeschränkt geschützt bleiben. Ebenso darf das Zeugnisverweigerungsrecht eines Geistlichen nicht angetastet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählen Beicht- und Seelsorgegespräche zum Kern privater Lebensführung, in den nicht eingegriffen werden darf. Auch kirchen- und staatskirchenrechtlich ist das Abhören von Beichtgeheimnissen unzulässig. Zweifelhaft ist auch der durch die Aufweichung des Beichtgeheimnisses angestrebte Sicherheitsgewinn. Es ist im Gegenteil so, dass Seelsorger im Rahmen dieser Gespräche und durch diese Gespräche häufig Schlimmeres verhindern können.
Die Kommission für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP fordert die Bundesregierung auf, von Plänen zur Aufweichung des Beichtgeheimnisses unverzüglich Abstand zu nehmen.