25.10.2006FDP-FraktionEnergiepolitik

BRUNKHORST: Erdkabel im Gesetz - des einen Freud, des anderen Rechnung

BERLIN. Zur Abstimmung von Regelungen für die unterirdische Verlegung von Höchstspannungsleitungen beim Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz im Umweltausschuss erklärt die Obfrau der FDP-Bundestagsfraktion Angelika Brunkhorst:

Die FDP steht dem geschlossenen Kompromiss zur Planungsbeschleunigung von Höchstspannungstrassen zwiespältig gegenüber. Die Ermöglichung von Erdverkabelung bedeutet einerseits die Anwendung von Technik, die in Deutschland entwickelt wurde. Andererseits wurden durch die "über Nacht" zugeleiteten Änderungsvorschläge eindeutig die Kapitalinteressen der Windbranche bedient. Dies zieht große Kreise - egal wie man zum Ausbau der offshore-Windkraft stehen mag. Einerseits werden die Netzbetreiber zwangsverpflichtet, die Investitionen der Windbranche zu übernehmen und den Netzausbau zu finanzieren. Das ist ein eigentumsrechtlicher Eingriff. Die Kosten werden die Netzbetreiber sicherlich auf die Endkunden überwälzen. Zweitens bedeutet die starre regionale Einschränkung der Erdkabelvariante auf eine maximal 20 Kilometer breite Zone von der Küstenlinie landeinwärts die Ausgrenzung und Ungleichbehandlung aller anderen Regionen, in denen eine erdverlegte Lösung aus naturschutzfachlicher Sicht ebenfalls geboten wäre. Das ist unsensibel. Die Bundesregierung zeigt, dass sie letztlich kein Konzept für den gesamten Netzausbau hat. Der jetzt beschlossene Ansatz im Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz ist nicht ausreichend.

1257-brunkhorst-erdkabel_im_gesetz.pdf

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