FDPKabinettsbeschluss

Bürokratieabbau ist kostenloses Konjunkturprogramm

BürokratieabbauDas Bürokratieabbaupaket von Bundesjustizminister Marco Buschmann ist ein kostenloses Konjunkturprogramm.
29.05.2024

Das Kabinett hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Es ist das größte Bürokratieentlastungspaket, das es in der Geschichte unseres Landes je gab. Der Bürokratiekostenindex sinkt dadurch auf ein Allzeittief.

Für die Freien Demokraten ist wichtig, dass die Koalition jetzt ihre Kraft auf die Themen lenkt, die uns wirtschaftlich voranbringen. Dazu gehören Entlastungen auf der einen Seite, auf der anderen Seite der Bürokratieabbau. Mit letzterem macht Bundesjustizminister Marco Buschmann jetzt Ernst: Er hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Mit dem neuen Maßnahmenpaket will Buschmann die Wirtschaft von Bürokratie entlasten. Das neue Gesetz trage dazu bei, eine Entlastung von drei Milliarden Euro pro Jahr zu erreichen. Es sei das größte Bürokratieentlastungspaket, das es in der Geschichte der Bundesrepublik je gegeben habe, sagte Buschmann. Er warnte zugleich davor, auf der einen Seite Bürokratie abzubauen und sie auf der anderen Seite durch neue Gesetze wieder aufzubauen.

„Wir haben es in Deutschland bei der Bürokratie zu einer Weltmeisterschaft gebracht“, sagte Buschmann am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. „Es ist ein bisschen so, wie wenn man sich über Jahre Bauchspeck anfrisst — den kriegt man nicht über Nacht mit einem Knopfdruck weg“, fügte er hinzu. Es gehe darum, mit dem Bürokratieabbau anzufangen. „Der erste Schritt, den wir jetzt gemacht haben, ist schon ganz beachtlich“, sagte er. 

Menschen nicht mit Zettelkram beschäftigen

Darauf zu achten, die Bürokratie zu beschränken, sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers und der Europäischen Union. „Das ist insgesamt eine Aufgabe — dass wir mal aufhören, jeden Lebensbereich im Detail als Gesetzgeber regeln zu wollen“, sagte Buschmann. Stattdessen müsse ein neuer Ansatz gelten: „Nämlich zu glauben, dass erwachsene Menschen selber ihre Angelegenheiten vernünftig regeln können.“ In Zeiten des Fachkräftemangels dürften Menschen nicht mit „Zettelkram“ beschäftigt werden.

In dem Gesetzentwurf wird das Entlastungsvolumen auf 944,2 Millionen Euro beziffert. Konkret soll etwa für deutsche Staatsangehörige in Hotels die Meldepflicht entfallen, außerdem sollen Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten künftig nur acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch sollen Betriebskostenabrechnungen digitalisiert werden. Reisende sollen künftig die Option bekommen, bei der Flugabfertigung Reisepässe digital vorzuzeigen. 

Schon lange betont Buschmann die Gefahr eines „Bürokratie-Burnout“ bei Unternehmern und Betrieben. Nun trug er mehr als 60 Anpassungen in bestehenden Gesetzen aus den verschiedenen Fachressorts zusammen, die den Aufwand für die Wirtschaft verringern sollen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen der Regierung soll das Entlastungsvolumen für Unternehmen insgesamt bei rund fünf Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Alles verhindern, was unsere Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnte

FDP-Präsidiumsmitglied und Fraktionschef Christian Dürr unterstrich, dass die Wirtschaft von den Vorgängerregierungen anderthalb Jahrzehnte vernachlässigt worden sei. Er konstatierte: „Hohe Steuern, Bürokratie und Regulierung sind ein echtes Problem für den Standort Deutschland geworden. Die Rahmenbedingungen, in Deutschland zu investieren, müssen besser werden.“ Das Bürokratieabbaupaket von Bundesjustizminister Buschmann sei dazu ein wichtiger Schritt und ein kostenloses Konjunkturprogramm. Denn: „Es kostet den Staat kein Geld und gleichzeitig führt es zur Entlastung bei den Unternehmen. Wir sagen damit dem deutschen Bürokratie-Wust den Kampf an und als FDP arbeiten wir gleichzeitig daran, dass es nicht zu neuer Regulierung kommt.“

Neue bürokratische Regelungen seien abzulehnen, so Dürr. Er betonte: „Und deswegen hat sich auch unsere Haltung zur europäischen Lieferkettenrichtlinie nicht geändert. Der jetzige Entwurf ist nach wie vor zu bürokratisch, beispielsweise auch in Bezug auf unüberschaubare Haftungsrisiken, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen in Deutschland.“

 

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