09.11.2005FDP-FraktionRechtspolitik

BURGBACHER / LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zu Luftsicherheitsgesetz bestärkt FDP-Position

BERLIN. Zu der heutigen ersten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das Luftsicherheitsgesetz erklären der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und zuständiger Berichterstatter, Ernst BURGBACHER, und die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Bereits der erste mündliche Termin vor dem Bundesverfassungsgericht verdeutlicht, dass mit dem Luftsicherheitsgesetz außerordentlich schwierige ethische und verfassungsrechtliche Fragen zu behandeln sind. Die FDP-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Ermächtigung des Bundesverteidigungsministers, bei mutmaßlichen Terrorakten im Extremfall den Abschuss voll besetzter Passagierflugzeuge anzuordnen, gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Ein vorbeugender Flugzeugabschuss, der sich auf eine Prognose stützt und der zahlreiche Unverdächtige - die für die Gefahrenlage keine Verantwortung tragen - tötet, verkennt, dass eine Abwägung von Leben gegen Leben unzulässig ist.
Die FDP-Fraktion hat im Deutschen Bundestag gegen das Luftsicherheitsgesetz gestimmt und vertritt seit langem die Meinung, dass diese Regelungen die Grundrechte der Besatzungsmitglieder und der Passagiere auf Menschenwürde sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu Gunsten Dritter missachten.
Für solche unkalkulierbaren Situationen sind die in der deutschen Rechtsordnung seit langem entwickelten allgemeinen Grundsätze anzuwenden. Bereits durch Artikel 35 Grundgesetz wird die vorausschauende Abwehr von Gefahren gedeckt und räumt damit auch im Extremfall den Abschuss eines als Tatwaffe genutzten Flugzeuges ein. In extremen Einzelfällen kann auch auf die seit langem anerkannte Rechtsfigur des übergesetzlichen Notstandes der "ultima ratio" zurückgegriffen werden.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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1158-burgbacher-leutheusser-schnarrenberger-luftsicherheitsgesetz.pdf

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