FDPBundesratCannabis wird bald legal
Das Cannabis-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu entkriminalisieren, die niemandem schaden.
07.06.2024Die Teillegalisierung von Cannabis wurde vom Bundesrat gebilligt. Mit den neuen Cannabis-Regeln werden Realismus und Prävention verbunden – ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen.
Das Cannabisgesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Die Teil-Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis können nun zum 1. April in Kraft treten. Mit diesem Gesetz stärkt die Regierung die individuelle Freiheit jedes Einzelnen und sorgt für den längst überfälligen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. FDP-Chef Christian Lindner hielt Kritikern entgegen, das Gesetz ziele auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ab. Dies sei besser, „als Menschen auf den Schwarzmarkt zu verweisen“.
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ wies er Befürchtungen zurück, die Teillegalisierung von Cannabis könne zu chaotischen Zuständen führen: „Es führt nicht ins Chaos. Im Zentrum steht ja zumindest für mich nicht ein Recht auf Rausch.“ Vielmehr solle der „unbefriedigende Zustand“ überwunden werden, dass Millionen Menschen Cannabis über den Schwarzmarkt konsumierten, ohne dass es eine gesundheitliche Aufklärung gebe. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte: „Der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis war offensichtlich gescheitert. Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, waren das Ergebnis“, so Buschmann. „Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen.“
Der Justizminister betonte, dass mit den neuen Regeln „Realismus und Prävention“ verbunden würden, „eben ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen“. Er sei sicher, „dass die neuen Regeln auch schon bald zu einer Entlastung für unsere Justiz führen werden“, sagte Buschmann. Mit dem Gesetz wird der Zugang zu Medizinalcannabis ebenfalls erleichtert. Nach Ansicht der Freien Demokraten muss jetzt auch schnellstmöglich die zweite Säule des Gesetzes kommen, die die Grundlagen für den kommerziellen Anbau in regionalen Modellprojekten und den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften schafft. Erst mit der zweiten Säule dürfte der Schwarzmarkt wirklich unter Druck geraten.
Jugendliche sollen weiter kein Cannabis konsumieren
Bei der Teillegalisierung von Cannabis gelten gewisse Regeln, betonte Kristine Lütke, FDP-Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik. „Der Konsum von Cannabis wird entkriminalisiert, auch der Besitz wird in bestimmten Grenzen entkriminalisiert.“ In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Zudem dürfen sie zu Hause eine Besitzmenge von bis zu 50 Gramm aufbewahren. Für junge Erwachsene gelten strengere Regeln mit bis zu 30 Gramm Besitzmenge im Monat, etwa in einem Cannabis-Club. „So dass wir auch hier dem Schutz der jungen Erwachsenen Rechnung tragen.“
Bei dem Vorhaben gehe es darum, die Konsumentinnen und Konsumenten „nicht mehr ausschließlich auf den Schwarzmarkt schicken zu müssen“, so Lütke. Ab dem 1. Juli werde zudem der genossenschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs möglich. Man müsse dafür Mitglied in einem Club sein. Der Anbau geschehe unter Qualitätsvorgaben und Beratung. „Es sind auch Beauftragte für den Jugendschutz in den Cannabis-Clubs vorgesehen“, betonte die Abgeordnete.
„Somit schaffen wir legale Bezugswege für die Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis“. Laut Lütke geht es nicht darum, den Cannabiskonsum zu fördern, sondern, denjenigen, die ohnehin konsumieren, die Möglichkeit zu geben, es legal zu tun. „Jugendliche an sich sollen auch weiterhin nicht Cannabis konsumieren“, betont die FDP-Politikerin. Bei der Teillegalisierung handle es sich um die kontrollierte Abgabe an Erwachsene.
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Das Cannabis-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu entkriminalisieren, die niemandem schaden.Die Teillegalisierung von Cannabis wurde vom Bundesrat gebilligt. Mit den neuen Cannabis-Regeln werden Realismus und Prävention verbunden – ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen.
Das Cannabisgesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Die Teil-Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis können nun zum 1. April in Kraft treten. Mit diesem Gesetz stärkt die Regierung die individuelle Freiheit jedes Einzelnen und sorgt für den längst überfälligen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. FDP-Chef Christian Lindner hielt Kritikern entgegen, das Gesetz ziele auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ab. Dies sei besser, „als Menschen auf den Schwarzmarkt zu verweisen“.
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ wies er Befürchtungen zurück, die Teillegalisierung von Cannabis könne zu chaotischen Zuständen führen: „Es führt nicht ins Chaos. Im Zentrum steht ja zumindest für mich nicht ein Recht auf Rausch.“ Vielmehr solle der „unbefriedigende Zustand“ überwunden werden, dass Millionen Menschen Cannabis über den Schwarzmarkt konsumierten, ohne dass es eine gesundheitliche Aufklärung gebe. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte: „Der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis war offensichtlich gescheitert. Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, waren das Ergebnis“, so Buschmann. „Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen.“
Der Justizminister betonte, dass mit den neuen Regeln „Realismus und Prävention“ verbunden würden, „eben ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen“. Er sei sicher, „dass die neuen Regeln auch schon bald zu einer Entlastung für unsere Justiz führen werden“, sagte Buschmann. Mit dem Gesetz wird der Zugang zu Medizinalcannabis ebenfalls erleichtert. Nach Ansicht der Freien Demokraten muss jetzt auch schnellstmöglich die zweite Säule des Gesetzes kommen, die die Grundlagen für den kommerziellen Anbau in regionalen Modellprojekten und den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften schafft. Erst mit der zweiten Säule dürfte der Schwarzmarkt wirklich unter Druck geraten.
Jugendliche sollen weiter kein Cannabis konsumieren
Bei der Teillegalisierung von Cannabis gelten gewisse Regeln, betonte Kristine Lütke, FDP-Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik. „Der Konsum von Cannabis wird entkriminalisiert, auch der Besitz wird in bestimmten Grenzen entkriminalisiert.“ In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Zudem dürfen sie zu Hause eine Besitzmenge von bis zu 50 Gramm aufbewahren. Für junge Erwachsene gelten strengere Regeln mit bis zu 30 Gramm Besitzmenge im Monat, etwa in einem Cannabis-Club. „So dass wir auch hier dem Schutz der jungen Erwachsenen Rechnung tragen.“
Bei dem Vorhaben gehe es darum, die Konsumentinnen und Konsumenten „nicht mehr ausschließlich auf den Schwarzmarkt schicken zu müssen“, so Lütke. Ab dem 1. Juli werde zudem der genossenschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs möglich. Man müsse dafür Mitglied in einem Club sein. Der Anbau geschehe unter Qualitätsvorgaben und Beratung. „Es sind auch Beauftragte für den Jugendschutz in den Cannabis-Clubs vorgesehen“, betonte die Abgeordnete.
„Somit schaffen wir legale Bezugswege für die Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis“. Laut Lütke geht es nicht darum, den Cannabiskonsum zu fördern, sondern, denjenigen, die ohnehin konsumieren, die Möglichkeit zu geben, es legal zu tun. „Jugendliche an sich sollen auch weiterhin nicht Cannabis konsumieren“, betont die FDP-Politikerin. Bei der Teillegalisierung handle es sich um die kontrollierte Abgabe an Erwachsene.
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