DÖRING/PILTZ: Urteil zur Kfz-Kennzeichenerfassung ist klare Absage an anlass- und verdachtslose Kontrollen im Verkehr
BERLIN. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kfz-Kennzeichenerfassung, erklären der Sprecher für europäische Verkehrspolitik Patrick DÖRING und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag Gisela PILTZ:
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung fortgeführt und der grenzenlosen Prävention durch anlass- und verdachtslose Überwachungsmaßnahmen eine Absage erteilt.
Die automatisierte Erfassung und Kontrolle von Kfz-Kennzeichen ist ein erheblicher Grundrechtseingriff, dem die Betroffenen sich nicht entziehen können. Die Regelungen sind unverhältnismäßig, weil der Anlass und der Zweck der Datenerfassung in den Gesetzen in Hessen und Schleswig-Holstein nicht eindeutig geregelt sind.
Autofahrer sind keine potentiellen Rechtsbrecher. Die bisher erfolgten Abfragen haben lediglich eine Trefferquote von 0,03 Prozent ergeben und in der Hauptsache nur die Deliktsgruppe "fehlende Haftpflichtversicherungen" zum Vorschein gebracht.
Die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit muss sorgfältig und bedacht erfolgen. Karlsruhe hat erneut das informationelle Selbstbestimmungsrecht gestärkt und damit den verantwortlichen Ministerien die rote Karte gezeigt, die nun endlich die Grundrechte ernst nehmen müssen. Dazu gehört es auch, dass Gesetze den Grundsatz der Bestimmtheit und Normenklarheit wahren.
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