FDPParité-Gesetz

Frauenförderung gelingt nicht durch Geschlechterdiskriminierung

FrauBrandenburg plant Frauenförderung mit der Brechstange
01.02.2019

Es ist die erste Regelung dieser Art in Deutschland: In Brandenburg wollen SPD und Linke die abwechselnde Besetzung von Frauen und Männern auf Listenplätzen einführen. Die Freien Demokraten halten nicht viel von dieser Idee. "Wer glaubt, ein Geschlecht zu fördern, indem ein anderes diskriminiert wird, findet sich nicht zu gleichen Teilen im Parlament wieder, sondern vor dem Verfassungsgericht", meint Brandenburgs FDP-Generalsekretärin Jacqueline Krüger. Dür sie widerspricht dieses Gesetz klar dem Grundsatz der freien Wahl.

Rot-Rot-Grün in Brandenburg vergesse, dass "Frauenförderung mit der Brechstange" weder rechtlich durchsetzbar sei, noch nachhaltig wirke. Sicher sei es bedauerlich, dass Wirtschaftsvorstände und politische Gremien im Land deutlich männerdominiert sind. Krüger bezweifelt jedoch, dass eine Quote etwas an den Gründen ändert, die zur Unterrepräsentanz von Frauen führen. "Statt einer Festlegung bestimmter Frauenanteile müssen die Parteien selbstkritisch die eigenen Strukturen überdenken", mahnt sie.

Denn: "Wer Abends nicht zum Stammtisch kommen kann oder will, braucht digitale und dezentrale Möglichkeiten der Beteiligung. An diesen fehlt es derzeit jedoch häufig." Angesichts der erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel gegen gesetzliche Quoten bei Landeslisten für Wahlen, sei der Gesetzentwurf dem Anliegen der Frauen alles andere als dienlich.

"Es erklärt das Geschlecht letztlich zu einem limitierenden Merkmal. Echte Gleichstellung ist erst erreicht, wenn es vollkommen egal ist, welchem Geschlecht man angehört."

Hintergrund

Als erstes Bundesland hat Brandenburg am Donnerstag ein Parité-Gesetz verabschiedet. Das von der Grünen-Fraktion eingebrachte Gesetz wurde mit den Stimmen der regierenden Koalition mehrheitlich angenommen. Es verpflichtet die Parteien, bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufzustellen. Ein solches Gesetz hat bisher kein Bundesland. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen und Männer abwechselnd auf den Landeslisten aller Parteien bei Landtagswahlen antreten.

Nach einer Bewertung des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburg verstößt ein entsprechendes Gesetz gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Art. 12 Abs. 2 Landesverfassung) sowie gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art. 22 Abs. 3 Landesverfassung) und das Demokratieprinzip (Art. 2 Abs. 1 und 2 Landesverfassung).

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