21.03.2003FDP-FraktionRechtspolitik

GERHARDT: FDP-Klage beim Bundesverfassungsgericht: Rechtssicherheit für AWACS-Soldaten schaffen

BERLIN. Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang GERHARDT, erklärt:

Die FDP-Fraktion wird nun einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, um feststellen zu lassen, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, den Bundestag konstitutiv an der Entscheidung für den AWACS-Einsatz über türkischem Staatsgebiet zu beteiligen. Die FDP-Bundestagsfraktion will damit die deutschen Soldaten schützen und in ihrem Interesse Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. Sie erklärt ausdrücklich ihre Bereitschaft im Deutschen Bundestag, den deutschen Soldaten Rechtssicherheit und politische Rückendeckung zu geben.

1. Nach Überzeugung der FDP-Bundestagsfraktion geht der Einsatz deutscher Bundeswehrsoldaten über einen Routineauftrag hinaus. In diesem Falle ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die konstitutive Zustimmung des Bundestages einzuholen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird auf jeden Fall die notwendige Rechtssicherheit für die deutschen Bundeswehrsoldaten schaffen.

2. Wir haben in unserem Entschließungsantrag vom 20.03.2003 dargelegt, dass die AWACS-Flugzeuge aufgrund ihrer Aufgabenstruktur kein rein defensives Verteidigungsmittel sind, sondern gleichzeitig auch aktiv über die Leitsysteme beim Erfassen gegnerischer Flugzeuge und auch bei der Bekämpfung fernab liegender Ziele tätig werden können und im Falle eines Angriffs auch tätig werden müssen. Von dieser Seite dürfte daher ein "Einsatz gegeben" sein. Dies hat im Übrigen bei ähnlich gelagertem Fall das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten AWACS - Entscheidung am 08. April 1993 bestätigt.
Es kann sich daher nicht um Routineflüge handeln, wie der Bundeskanzler am 19. März 2003 ausgeführt hat. Dies gilt um so mehr, als die Türkei die Anforderung der AWACS - Flugzeuge nach Artikel 4 des Natotruppenstatuts angefordert hat. Dort heißt es: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist."
Durch Beschluss vom 20.03.2003 hat zudem das türkische Parlament, sowohl der "Koalition der Willigen" die Überflugrechte gewährt, als auch der Türkei das Recht zugesprochen als Ordnungsmacht in den Nordirak einzumarschieren. Die Türkei wird damit Teil der militärischen Aktion der Alliierten.

3. Das Bundesverfassungsgericht stützt seine Entscheidung für die konstitutive Mitwirkung des Bundestages auf Artikel 87 a Abs. II GG. Danach dürfen die Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen ist eine klare Rechtsgrundlage durch ein Bundestagsmandat unerläßlich.

Zu Recht weist sowohl die Bundesregierung als auch der Deutsche Bundestag bislang darauf hin, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee sei, also ihre Einsätze fest eingebunden sind in die Beschlüsse des Deutschen Bundestages.

Es geht der FDP mit ihrem Antrag ausschließlich um die Rechtssicherheit für den Einsatz von Soldaten der Bundeswehr. Als Rechtsstaatspartei sind wir im Übrigen auch aus dem Selbstverständnis des Parlaments heraus verpflichtet, die Rechtslage klar zu stellen.

Holger Schlienkamp - Telefon [030] 227-52378 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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