09.04.2003FDP-FraktionRente

HAUPT: Rechtsstaatliche Aufklärung über BfA-Fehlberechnungen

BERLIN. Zu den Fehlberechnungen von Rentenanwartschaften in den neuen Ländern durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat die FDP-Bundestagsfraktion auf Initiative ihres seniorenpolitischen Sprechers Klaus HAUPT einen Antrag in den Bundestag eingebracht:

Die FDP-Bundestagsfraktion hat beschlossen, einen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen, der die Rentenberechnung nach §307b SGB VI modifizieren soll. Die betroffenen 250 000 Rentner in den Neuen Länder sollen von der BfA über die Möglichkeit der fehlerhaften maschinellen Berechnung ihrer Anwartschaften nach dem 2.AAÜG aufgeklärt werden.
Die Bundesregierung hat sowohl in der Antwort auf meine parlamentarische Anfrage als auch auf eine sehr viel umfassendere Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion die Fehlberechnungspraxis der BfA verteidigt. Sie schiebt dabei den schwarzen Peter dem Gesetzgeber zu, obwohl dieser selbstverständlich keine systematische Anwendung falscher Datensätze vorgeschrieben hat, sondern ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren will.
Die fehlerhaften Berechnungen der BfA sind eine Zumutung für die hochbetagten Betroffenen. Es schädigt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, wenn rechtmäßig erworbene Rentenansprüche durch die Verwaltungspraxis nicht von vornherein zuerkannt bzw. bei verfahrensbedingten Fehlerquellen die Betroffenen nicht darauf hingewiesen werden.

Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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