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Inklusionsrechte gehören ins Schulgesetz

Holger ZastrowHolger Zastrow ruft die sächsische Landesregierung auf, die Inklusion im Schulgesetz zu verankern
19.04.2016

Das sächsische CDU-Sozialministerium hat einen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Aus Sicht der Freien Demokraten reicht dieser allerdings nicht aus. "Wenn es SPD und CDU mit der Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wirklich ernst meinen, müssen sie das Thema Inklusion endlich auch umfassend im Schulgesetz verankern", forderte FDP-Landeschef Holger Zastrow. "Da eine Novelle des sächsischen Schulgesetzes ohnehin gerade ansteht, wäre es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen", hob der Freidemokrat hervor.

In Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Schulträgern müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um flexibel auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen einzugehen, so Zastrow weiter. "Dazu bedarf es finanzieller, personeller und materieller Ressourcen, die individuell bereitgestellt werden müssen", verdeutlichte der Freidemokrat. Dies betreffe qualifizierte Betreuungskräfte und behindertengerechte Hilfsmittel sowie die Berücksichtigung der Zielstellung der Inklusion bei der Schulnetzplanung.

Darüber hinaus brauche es Reformen bei der Ausbildung von Lehrern und pädagogischen Fachkräften, erklärte der FDP-Landeschef. "In die sächsische Erzieher- und Lehramtsausbildung muss ein verpflichtender Ausbildungsabschnitt eingeführt werden, der die Besonderheiten von Kindern mit speziellem Förderbedarf umfasst. Ergänzend dazu sind entsprechende modulare Fort- und Weiterbildungsangebote anzubieten", führte er aus.

Ressourcen und Wahlfreiheit für Familien

Mit Blick auf diese Herausforderungen kritisierte Zastrow den Entwurf, den CDU-Staatsministerin Barbara Klepsch vorgestellt hatte, der deutlich hinter den vollmundigen Versprechungen der Landesregierung in diesem Bereich zurückbleibe. "Wir fordern die Sächsische Staatsregierung auf, die Inklusionsrechte ganz konkret im neuen Schulgesetz festzuschreiben und betroffene Eltern nicht wie bisher zu zwingen, ihre Forderungen erst mühsam einklagen zu müssen", erläuterte er. "Dies schließt nicht aus, dass Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Bildungsweg an einer Förderschule bevorzugen, deshalb sollte auch dieser Weg künftig weiterhin offen stehen."

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