FDPÄrztekorruption

„Kein Freifahrtschein für Bestechlichkeit“

Daniel BahrDaniel Bahr
12.04.2013

In der Diskussion um Ärztekorruption schließt Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine gesetzliche Lösung nicht aus. Für Ärzte gebe es „keinen Freifahrtschein für Bestechlichkeit“, betonte er. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, es gebe bereits Sanktionsmöglichkeiten im ärztlichen Standesrecht. Wenn sich jedoch Hinweise auf ein „erhebliches Vollzugsdefizit“ verdichteten, müsse die Regierung über gesetzliche Regelungen nachdenken.

„Wir prüfen derzeit, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind“, sagte Bahr den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“. Ärzte und Kassen seien aufgefordert worden, ihre Erfahrungen mit den bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen vorzulegen. „Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet“, erklärte er. Diese Prüfung müsse „umfassend“ sein.

„Korruption führt dazu, dass medizinische Leistungen nicht immer zum Nutzen von Patienten eingesetzt werden und Beitragsgelder unter Umständen fehlgeleitet werden. Das wollen wir verhindern“, sagte der Gesundheitsminister. Er erwarte aber auch, „dass die Ärztekammern bei Verstößen durchgreifen“.

Ärzte müssen dem Wohl der Patienten verpflichtet sein – nicht dem der Kassen

Im Interview mit dem „WDR5“ betonte Bahr, dass ein Arzt in erster Linie dem Wohl des Patienten verpflichtet sein müsse - und nicht dem der Krankenkasse. Die Therapiefreiheit dürfe keinesfalls ausgehöhlt, der Arzt nicht „de facto zum Angestellten der Krankenkasse“ gemacht werden, hob der Minister hervor.

Vielmehr müsse Fehlverhalten über gesetzliche Regelungen im Berufsrecht und im Sozialrecht geahndet werden. In beiden Bereichen gebe es bereits entsprechende Regelungen. Jene im Sozialrecht habe die Regierung erst kürzlich verschärft: „Ich habe dafür gesorgt, dass die Regelungen hier nochmal deutlich verstärkt werden, denn natürlich wollen wir Korruption und Bestechlichkeit nicht akzeptieren, das muss bestraft werden.“ Sollte ein Fehlverhalten nicht zu ausreichenden Sanktionen führen, so müsse dem nachgegangen werden. Aus diesem Grund prüfe das Gesundheitsministerium derzeit, ob die Regelungen im Berufsrecht ausreichend seien.

Von Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch machen

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich ebenfalls aufgeschlossen gegenüber einer gesetzlichen Lösung. Zwar biete das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten. Die Ärzte müssten von diesen Möglichkeiten jedoch auch „energisch“ Gebrauch machen. „Wenn sich Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen.“

Bei der Gesundheit von Menschen gehe es um einen „hochsensiblen ethischen Gefahrenbereich“. Die Ärzte seien nun in der Pflicht, das Vertrauen der Patienten wieder herzustellen.

Aschenberg-Dugnus: Keine Schnellschüsse im Kampf gegen Korruption

„Für die FDP-Bundestagsfraktion ist klar, dass Korruption im Gesundheitswesen nicht geduldet werden kann“, sagte Christine Aschenberg-Dugnus, pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Bereits heute sei Bestechung weder erlaubt noch akzeptiert. Im Falle von Fehlverhalten gebe es eine Vielzahl standesrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten. „Ob und inwieweit es weiterer, möglicherweise strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten bedarf, wird im Bundesgesundheitsministerium derzeit geprüft“, so Aschenberg-Dugnus weiter.

„Schnelle Gesetzesverschärfungen zu fordern ist ein Leichtes. Doch diese auch konkret zu formulieren, kann nicht von heute auf morgen bewerkstelligt werden“, erklärte die Pflegeexpertin. Hier dürfe es keine „unüberlegten Schnellschüsse“ geben. Bevor Gesetze verschärft werden, müssten geltende Regelungen sorgfältig überprüft und notwendiger Handlungsbedarf genau identifiziert werden.

„Für die FDP-Bundestagfraktion ist jedoch auch klar, dass Therapiefreiheit und Freiberuflichkeit der Ärzte unantastbar sind“, hob Aschenberg-Dugnus hervor. „Denn sie sind der Garant für bestmögliche Behandlung der Menschen im Krankheitsfall.“

Hintergrund:

Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.

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