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Klares Zeichen für Neugestaltung der Hinzuverdienstregeln

Hartz IVNRW-Antrag: Leistung muss sich lohnen – auch für Hartz-IV-Empfänger
10.06.2020

Derzeit müssen Sozialhilfeempfänger von jedem zusätzlich verdienten Euro 80 oder gar 90 Cent wieder abgegeben. Deshalb lohnt es sich kaum, mehr Stunden zu arbeiten und so auch mehr zu verdienen. Der Bundesrat hat nun auf Initiative der NRW-Koalition die Neugestaltung der Hinzuverdienstregelung beschlossen. "Ziel unser Initiative ist es, den Wechsel vom Mini- über den Midijob in eine reguläre Vollzeitstelle zu erleichtern, indem wir die Übergänge attraktiver gestalten und so zum Aufstieg motivieren", erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Stefan Lenzen.

Vorankommen durch eigene Leistung – so lautet das große Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft. Den Freien Demokraten ist es ein Kernanliegen, dass jeder Mensch aus eigener Kraft seine Lage verbessern kann. Für Empfänger der Grundsicherung galt dieses Aufstiegsversprechen in der Vergangenheit leider nicht. Starre Hinzuverdienstgrenzen sorgten dafür, dass sich der Wechsel vom Mini- in den Midi-Job für sie finanziell bisher kaum lohnte.

Im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) heißt es: "Die Motivation, eine Arbeit aufzunehmen, bleibt weiterhin ein zentrales Element zur Integration in den Arbeitsmarkt“. Der Einstieg erfolgt oft über einen Minijob mit maximal 450 Euro Verdienst im Monat. Darüber hinaus gibt es kaum Anreize, mehr zu arbeiten. Wer über den Freibetrag von 100 Euro hinaus bis zu 1.000 Euro monatlich verdient, muss sich diese Leistungen zu 80 Prozent auf die Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Bei einem Verdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt die Transferentzugsrate sogar bei 90 Prozent. Das könnte sich jedoch bald ändern.

Die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat nun einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um sich für eine Neuregelung der Hinzuverdienstregeln stark zu machen. Der Antrag sieht vor, die effektive Grenzbelastung bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hartz-IV-Leistungen so abzusenken, dass sich eine Ausweitung der Beschäftigung finanziell bezahlbar macht. Ziel der Initiative ist es, durch den Übergang in einen Midi-Job den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit zu ebnen. "Wer sich etwas erarbeitet und Schritt für Schritt Richtung finanzieller Selbständigkeit wächst, muss dies auch in der eigenen Tasche spüren. Das gilt gerade auch für Menschen mit wirklich kleinen Einkommen“, meint der Arbeitsmarktexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der nordrhein-westfälischen Liberalen, Johannes Vogel.

In einem Gutachten für die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit stellte das Münchener Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) fest, dass durch eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen 90.000 bis 290.000 potenzielle Beschäftigungsverhältnisse entstehen könnten.

Am 5. Juni hat der Bundesrat schließlich die Bundesregierung aufgefordert unter Mitwirkung der Länder eine Gesetzesvorlage zur Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) anzupassen. Die Transferentzugsrate beim Erzielen höherer Einkommen solle abgesenkt werden, um für Personen, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB II-Leistungen erhalten, Anreize zu schaffen, den Umfang der Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Stefan Lenzen, begrüßte das klare Zeichen des Bundesrats für die Neuregelung: "Als nächster Schritt muss nun die konkrete Ausgestaltung einer neuen Regelung erörtert werden. Die Änderungsanträge im Bundesrat haben gezeigt, dass hier noch Diskussionsbedarf besteht. Ich appelliere auch an die Bundesregierung, sich dieser Diskussion nicht länger zu verschließen", so Lenzen.

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