19.09.2007FDP-FraktionEnergiepolitik

KOPP: EU-Energiepläne schießen über das Ziel hinaus

BERLIN. Zur heutigen Vorstellung einer Reihe von Vorschlägen zur Neugestaltung der europäischen Energiemärkte durch die EU-Kommission in Brüssel erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen schießen weit über das Ziel hinaus. Dabei ist die Analyse aus Brüssel im Grundsatz richtig. In der Tat bleibt die Wettbewerbsintensität auf den europäischen Energiemärkten noch immer weit hinter dem zurück, was notwendig wäre. Allerdings gibt es auch ermutigende Signale, wie z.B. eine erhöhte Zahl von Anbieterwechseln und die Projektierung neuer Kraftwerke durch nicht etablierte Anbieter.
Diese Situation darf aber der Kommission keinen Anlass geben, die Regeln, die sie selber erlassen hat, schon dann über den Haufen zu werfen, wenn sie gerade einmal in Kraft getreten sind. Zu seriöser Energiepolitik gehören auch stabile Rahmenbedingungen und die Bereitschaft, eingeleitete Maßnahmen erst einmal wirken zu lassen, und erst dann gegebenenfalls nachzusteuern. Für die FDP bleibt die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netze das letzte Mittel, das erst zur Anwendung kommen sollte, wenn alles andere gescheitert ist. Ansonsten drohen lange Rechtsstreitigkeiten den Liberalisierungsprozess auf Jahre zum Stillstand zu bringen. Die Hoffnung der EU-Kommission, mit der eigentumsrechtlichen Entflechtung automatisch das Problem des grenzüberschreitenden Netzausbaus zu lösen und sich aus einer Kontrolle der Netze weitgehend zurückziehen zu können, ist trügerisch. Sie kann sich rasch als Illusion erweisen.
Unabhängige Systembetreiber sind nur dann die sanftere Alternative in Richtung eines integrierten europäischen Netzes, wenn sie nicht zu ausufernder Bürokratie und zu immer neuen Kompetenzen für Brüssel führen.

Völlig klar ist für die FDP aber auch, dass der Schutz bestimmter europäischer Unternehmen vor ausländischen Investoren niemals Teil der Wettbewerbspolitik sein darf. Ausländische Unternehmen sollten sich in Europa zu den gleichen Bedingungen engagieren dürfen, die europäischen Unternehmen auf deren Heimatmärkten gewährt werden.

1006-kopp-eu-energieplaene.pdf

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