22.06.2017FDPBürgerrechte

KUBICKI: Tiefer Eingriff in die Privatsphäre

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärt zur Entscheidung des Bundestages zu Online-Durchsuchungen:

„Es ist nicht zu ertragen, dass der deutsche Gesetzgeber regelmäßig die verfassungsrechtlichen Grenzen ausdehnt und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg ignoriert. Online-Durchsuchungen sind demnach enge Grenzen gesetzt, und sie können nur durchgeführt werden, wenn ,tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr‘ bestehen. Die von der Großen Koalition nunmehr vorgenommene Ausweitung auf 38 – zweifelsohne schwere – Straftatbestände ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen, wenn ohne konkreten Anlass Daten von beispielsweise einem Smartphone durch den Staat ausgespäht werden können.

Darüber hinaus ist durch die Gesetzesänderung Datenmissbrauch – auch von staatlicher Seite – Tür und Tor geöffnet, da durch eingesetzte Trojaner auch eine Veränderung der Daten möglich wird, durch die Tatbestände geschaffen werden können, die die Bürgerinnen und Bürger erst widerlegen müssen.

Die Freien Demokraten fühlen sich dem Schutz unserer Grundrechte verpflichtet. Wir lehnen einen derartigen Eingriff in elementare Bürgerrechte strikt ab. SPD und CDU scheinen sich beim Thema Cybersicherheit immer weiter überbieten zu müssen. Dabei lassen sie die grundrechtlichen Folgen der Gesetzesvorlagen außeracht.

Terroristen bekämpft man nicht durch immer weitere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, sondern durch eine bessere Ausstattung und Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden, die bereits jetzt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten besitzen, schwerste Straftaten zu verhindern und auch online zu verfolgen.

Wer die Digitalisierung positiv gestalten will, darf nicht vom Grundrecht der Privatsphäre abrücken. Die Menschen müssen sich in einem Rechtsstaat darauf verlassen können, dass Privates auch privat bleibt.“

 

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