FDPGesundheitspolitik

Nationales Krebsregister beschlossen

Daniel BahrDaniel Bahr
03.03.2013

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einrichtung eines nationalen Krebsregisters und zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung verabschiedet. Dies ist Teil des Krebsplans von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Durch eine bundesweite Registrierung von Therapien und Fällen soll die bestmögliche Behandlung der Patienten gewährleistet werden. "Das ist ein starkes Signal, dass die Politik dem Krebs den Kampf ansagt", erklärte der Minister.

Die beschlossenen Schritte zur Einrichtung der Datenbanken in den Ländern könnten nach der Einigung nun abgearbeitet und umgesetzt werden, sagte Bahr. "In drei Jahren können wir flächendeckend klinische Krebsregister haben, die dann mit ihrer Arbeit beginnen können." Bahr zeigte sich zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen werde.

Mit der Erhebung der Daten werde es möglich sein, die Therapiequalität sowohl im Einzelfall als auch auf kollektiver Ebene zu verbessern, erklärte Hans-Peter Krämer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Andreas Storm, betonte, dass sich die Länder trotz schwieriger Finanzlage einstimmig zur Umsetzung des Nationalen Krebsplans bekannt hätten.

Schon heute sind viele Krankenkassen vernetzt, stellen Informationen auch den Versicherten zur Verfügung, beraten und informieren über die Krebsbehandlung. Die geplanten klinischen Krebsregister dienen zudem dem Informationsaustausch aller Krankenhäuser. „Alle Kliniken müssen sich messen lassen und ihre Qualität verbessern, indem sie auch sehen, was machen andere besser, und dann profitieren auch Versicherte und Patienten davon“, sagte der Minister.

Das Einladungsverfahren ist dabei ein zentrales Anliegen, um rechtzeitig auch die Menschen zu erreichen, die sich gesund fühlen und nicht regelmäßig zum Arzt gehen. Das heißt alle Bürger erhalten ab einem gewissen Alter regelmäßig Post, in der sie zu einer für sie sinnvollen, kostenfreien Früherkennungsuntersuchung eingeladen werden. Ein solches System gab es bislang nur für Brustkrebsuntersuchungen. Zukünftig wird auch zu Darm- und Gebärmutterhalskrebsuntersuchungen eingeladen.

Hintergrund:

Um die Aktivitäten aller an der Krebsbekämpfung Beteiligten wirksamer aufeinander abzustimmen und ein zielorientiertes Vorgehen zu forcieren, wurde 2008 der Nationale Krebsplan initiiert. Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitete diesen gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren. Dabei ist es gelungen, Länder, Krankenkassen, Rentenversicherung, Leistungserbringer, Wissenschaft und Patientenverbände als engagierte Partner für eine Zusammenarbeit zu gewinnen.

Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs in Deutschland die zweithäufigste Todesursache, im Jahr 2010 verstarb jeder Vierte daran. Nach aktuellen Zahlen aus dem Robert Koch-Institut erkrankten im Jahr 2008 rund 470.000 neu an Krebs, d.h. 43.000 mehr als im Jahr 2006. "Hinter diesen nüchternen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Über 100 vorliegende Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zeigen auf, wie wir die Krebsfrüherkennung und die Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland bestmöglich und patientenorientiert weiter entwickeln können", erklärte Daniel Bahr.

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