22.10.2016FDPSteuern

PAQUÉ/SOLMS/WISSING-Gastbeitrag: 30 Milliarden Euro Nachlass für Steuerzahler

Berlin. Das FDP-Bundesvorstandsmitglied KARL-HEINZ PAQUÉ, das FDP-Präsidiumsmitglied DR. HERMANN OTTO SOLMS und das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING schrieben für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

In Deutschland ist fast täglich von der Schere zwischen Arm und Reich zu lesen. Sie müsse durch höhere Steuern geschlossen werden, so argumentieren die politische Linke und die Wohlfahrtsverbände. Völlig übersehen wird dabei, dass schon heute etwa 92 Prozent des gesamten Aufkommens der Einkommensteuer von 50 Prozent der Steuerpflichtigen aufgebracht werden. Es sind diejenigen, die mehr als 30000 Euro im Jahr verdienen, also ein Großteil derer, die zur Mittelschicht gehören, die meisten davon ganz normale Arbeitnehmer.

Genau hier liegt die eigentliche Schere, die sich in den vergangenen Jahren aufgetan hat: Das Lohnniveau stieg von 2005 bis 2015 gerade mal um 23 Prozent. Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, erhöhte sich aber im gleichen Zeitraum das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden um fast 50 Prozent, insgesamt um 220 Milliarden Euro. Das entspricht einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich 4,1 Prozent. Und es wird so weitergehen: Laut Steuerschätzung gibt es bis 2020 nochmals 135 Milliarden Euro Staatseinnahmen obendrauf – und das bei durchaus vorsichtiger Wachstumsprognose. Hinzu kommt, dass die dauerhaft niedrigen Zinsen den Staat auf der Ausgabenseite stark entlasten, aber den Arbeitnehmern die Rentabilität ihrer privaten Altersvorsorge drastisch verschlechtern.

Es tut sich also tatsächlich eine gewaltige Schere auf, und zwar zwischen Staat und Bürgern. Es ist das Gebot eines fairen Sozialvertrags, dass diese Schere wieder geschlossen wird. Immerhin verdankt das Land die Rückkehr zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gerade auch der Lohnmäßigung und Leistungsfähigkeit der Steuerzahler selbst. Die derzeit von der Bundesregierung geplanten Steuererleichterungen von rund 6,3 Milliarden Euro sind dabei völlig unzureichend, zumal sie von Zusatzbelastungen wie Sozialbeiträgen, Grundsteuer und Energiekosten zum Großteil neutralisiert werden.

Die Bezieher mittlerer Einkommen brauchen eine gerechte Besteuerung: Kernpunkt der Entlastung muss die Lohn- und Einkommensteuer sein, denn deren Aufkommenszuwachs ist der höchste unter den Steuerarten: von 2005 bis 2015 satte 77 Prozent, das sind 5,9 Prozent pro Jahr, insgesamt 99 Milliarden Euro – und bis 2020 kommen noch geschätzte 59 Milliarden Euro dazu. Dies ist ein Abschöpfen der Zuwächse an Bruttolöhnen und Gehältern, wie es Deutschland noch nie erlebt hat. Es trifft vor allem die Mittelschicht, also jene Bürger, die mit Haushaltseinkommen von jährlich etwa 30000 bis 80000 Euro in die Steuerprogression hineinwachsen. Sie sind gleichzeitig jene Steuerpflichtigen, die obendrein hohe Sozialabgaben für Kranken- und Rentenversicherung zahlen, deren Deckelung erst bei höheren Einkommen einsetzt und jährlich nach oben angepasst wird – ganz anders als der Steuertarif, der unverändert bleibt und dadurch seine Progressionswirkung bei Einkommenszuwächsen voll entfaltet. Schließlich sind besonders viele Familien mit Kindern darunter, die ohnehin besondere Lasten tragen.

Eine Reform sollte deshalb drei Elemente umfassen. Der Steuersatz muss im mittleren Einkommensbereich kräftig gesenkt und die Kinderfreibeträge müssen erhöht werden. Der Spitzensteuersatz muss bei deutlich höheren Einkommen als bisher einsetzen. Und der Solidarzuschlag muss beseitigt werden, denn er bedeutet als Zuschlag zur Steuerschuld eine durchgängige Erhöhung des Steuersatzes. Im Übrigen handelt es sich bei ihm um eine Sondersteuer, deren Erhebung 30 Jahre nach der Deutschen Einheit spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts beendet werden muss, was seit Jahren politisch versprochen, aber nicht gehalten wurde.

Als Entlastungsvolumen sind mindestens 30 Milliarden Euro eine angemessene Zielgröße, also in etwa die Hälfte des Zuwachses an Aufkommen bis 2020, den die Steuerschätzung unter durchaus konservativen Wachstumsannahmen voraussagt. Ungefähr 16 Milliarden Euro erbrächte die Streichung des Solidaritätszuschlags, die übrigen 14 Milliarden Euro müssten sich aus den Korrekturen von Tarif und Freibeträgen ergeben.

Die Entlastung könnte stufenweise erfolgen, etwa im Gleichschritt mit der schrittweisen Zunahme, die von der Steuerschätzung erwartet wird; und man könnte sie auch an das Eintreffen der Prognosen binden, so dass keine ungebührlichen Haushaltsrisiken entstünden. Die Entlastung sollte vom Bund finanziert werden, denn er ist es, der besonders stark von der günstigen Zinsentwicklung profitiert; und es sind die Länder und Kommunen, die mit ihren Verwaltungen den größten Teil der Lasten zusätzlicher staatlicher Leistungen schultern müssen.

Die Vermögensbildung darf nicht behindert werden. Eigentum ist die beste Form der Altersvorsorge. Dies gilt insbesondere für das selbstgenutzte Wohneigentum – in einer Zeit, in der durch den demographischen Wandel und die auf lange Sicht niedrigen Zinsen die Zukunft der Rentenkassen und der Pensionsfonds die Bürger verunsichert. Es sollte deshalb der Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden, zumindest bis zu einer Grenze von 500000 Euro. Da die Höhe des Steuersatzes Ländersache ist, die Bemessungsgrundlage aber vom Bund bestimmt wird, böte sich der Weg einer Öffnungsklausel an: Der Bund erlaubt den Ländern, einen Freibetrag bis 500000 Euro einzuführen.

Mehr als jemals zuvor wird es in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten Vermögensübergänge zwischen Generationen geben. Die Erbschaftsbesteuerung, so wie sie die große Koalition jüngst verabschiedet hat, ist ein bürokratisches und verfassungsrechtlich fragwürdiges Konstrukt. Es bedarf einer grundlegenden Reform, die völlige Klarheit schafft und Respekt vor der Lebensleistung des Mittelstandes hat: mit niedrigem Tarif, großzügigen Freibeträgen und flexiblen Zahlungsmodalitäten. Denkbar wäre eine Flat-Tax von maximal 10 Prozent mit einem Freibetrag von einer Million Euro pro Erben und einer Zahlungsverpflichtung bis zu zehn Jahre nach dem Erbanfall, was gerade den Familienunternehmen genug Spielraum gewährt, die einmalig anfallende Belastung über die Zeit zu strecken und Rückwirkungen auf das Betriebskapital abzuwenden. Vermögensübergänge zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sollten gänzlich steuerbefreit werden.

Der gewerbliche Mittelstand braucht bessere Rahmenbedingungen. Auch die Unternehmensbesteuerung muss auf den Prüfstand, denn Deutschland lebt von der Substanz: Die betrieblichen Investitionen sind zu gering, und die Innovationskraft muss noch besser werden, um die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der AfA (Absetzung für Abnutzung). In einer Zeit der forcierten Modernisierung durch neue Technologien ist es dringend erforderlich, Investitionen zeitnah steuerlich geltend zu machen. Für Anlagen muss deshalb die degressive AfA wieder eingeführt werden. Für Bauten empfiehlt es sich, die jährliche Abschreibungsrate auf 3 Prozent zu erhöhen.

Dringend nötig ist eine verbesserte steuerliche Behandlung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E). Dies gilt vor allem für kleine Unternehmen der Start-up-Szene, die in der Gründungs- und Aufbauphase noch keine Gewinne machen. Naheliegend ist deshalb die Einführung einer Steuergutschrift, die den Anreiz zu F&E auch dann hochhält, wenn ein Unternehmen mit hohen Risiken lebt und noch in der Verlustzone steckt.

Generell gilt: Risikokapital bleibt in Deutschland Mangelware. Der Rückstand zur amerikanischen Gründerkultur ist in den vergangenen Jahren eher noch gewachsen, trotz vieler Initiativen der Industrie- und Technologiepolitik auf Landesebene. Mehr verspricht auch hier eine verbesserte steuerliche Behandlung. Insbesondere müssen alle Beschränkungen des Verlustvortrags entfallen, auch beim frühzeitigen Verkauf von Unternehmensanteilen. Vitale Märkte für Risikokapital zeichnen sich doch gerade dadurch aus, dass es häufig zum zügigen Verkauf von ganzen Unternehmen oder Betriebsteilen kommt. Dies kann derzeit zu schwerwiegenden Steuernachteilen führen. Um Deutschland für Risikokapital attraktiver zu machen, muss sich das ändern.

Fazit: Die FDP fordert eine neue Balance zwischen Bürger und Staat – durch Entlastung bei der Einkommensteuer sowie Unterstützung der Vermögensbildung einer breiten Mittelschicht. Und sie steht für eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die Innovationskraft und wirtschaftliches Wachstum fördert. Genau dies werden die Eckpfeiler ihres steuerpolitischen Programms für die Bundestagswahl sein.

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