18.05.2009FDP-FraktionFinanzpolitik

PARR: Sport im Grundgesetz untermauert die gesellschaftliche Bedeutung des Sports

BERLIN. Zum Bekenntnis der FDP den Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Sport ist ein integrativer Bestandteil der Gesellschaft - eine Staatszielbestimmung Sport im Grundgesetz ist längst überfällig.
Der Sport ist in 15 von 16 Landesverfassungen als Staatsziel normiert. Mit dem Parteitagsbeschluss vom Wochenende, den Sport auch im Grundgesetz zu verankern, würdigt die FDP die positiven Entwicklungen im Bereich des Breiten- und Leistungssports.
Der Sport leistet einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung in unserer Gesellschaft. Mit seinen 27 Millionen Mitgliedschaften in 90.000 Vereinen ist der Deutsche Olympische Sportbund die größte Bürgerbewegung des Landes.
4,5 Millionen Menschen engagieren sich freiwillig für den Sport und leisten jährlich mehrere hundert Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit in Sportvereinen.
In den letzten Jahren hat der Sport für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen einen enormen Schub erfahren - dies belegen nicht nur die guten Platzierungen deutscher Sportlerinnen und Sportler bei den Paralympics und Special Olympics, sondern dies wird vor allem durch die kontinuierliche Arbeit vom DBS und Special Olympics an der Basis deutlich.
Sport leistet einen großen Beitrag zur Gesundheit: Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme chronischer Erkrankungen ist Bewegung eine unverzichtbare Präventionsmaßnahme.
Für drei Viertel aller Kinder und Jugendlichen bieten Sportvereine Möglichkeiten der sozialen Integration. Sie erfahren schon früh die Werte des Sports zu leben: Fair Play, Respekt vor dem Gegner, Toleranz und Teamfähigkeit können gar nicht früh genug vermittelt werden. Sport ist die beste Gewaltprävention.

Der Sport ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Er ermöglicht unserer Gesellschaft ca. 700 000 Arbeitsplätze. Sponsoren sind für Sportgroßveranstaltungen und die Arbeit von Vereinen unabdingbar. Auch in Zukunft muss privatwirtschaftliches Engagement im Sport gestärkt werden.

556-parr-sport_im_grundgesetz.pdf

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