PIEPER: Gemeinsame Strategie von Bund und Ländern in der Hochschulpolitik erforderlich
BERLIN. Zur Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Zurückweisung der Klage des Landes Hessen gegen das Förderprogramm für die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengängen erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung des Deutschen Bundestages, CORNELIA PIEPER:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist weit blickend und ausgewogen und daher zu begrüßen.
Die Klage des Landes Hessen gegen ein vom Bund auf Initiative der Hochschulen eingerichtetes Selbsthilfeprogramm ist von vorneherein unverständlich und unangemessen gewesen.
Das Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschafts- Forschungs- und Bildungsraum zu machen, darf nicht durch föderale Auseinandersetzungen in Deutschland aufgehalten werden. Vielmehr ist eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern erforderlich, um den Hochschulen die Umstellung ihrer Studiengänge für den gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu ermöglichen. Der Respekt vor der Autonomie der Hochschulen gebietet es, von ihnen selbst nachgefragte Förderprogramme mit europäischer Zielsetzung nicht zu behindern.
Susanne Bühler
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