PILTZ: Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz weiter verbessern
BERLIN. Im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Die Kodifizierung des Arbeitnehmerdatenschutzes genießt in der christlich-liberalen Bundesregierung zu Recht oberste Priorität. Der hierzu vorgelegte Gesetzentwurf ist eine brauchbare Grundlage. Dass im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen und Verbesserungen notwendig werden, versteht sich von selbst. Gesetze werden durch den Deutschen Bundestag verabschiedet, nicht durch einzelne Ministerien. In der Koalition besteht hierüber ein breiter Konsens. Ziel ist und bleibt die Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz.
Die fadenscheinige Kritik der Opposition ist ein Ausdruck der eigenen Unzulänglichkeit. Elf Jahre Regierungsbeteiligung haben der SPD jedenfalls nicht genügt, um eigene konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Wer Änderungsbedarf anmahnt, ist eingeladen, sich jetzt konstruktiv einzubringen. Die christlich-liberale Koalition wird bis zur Sommerpause ein ausgewogenes Gesetz auf die Beine stellen, dass die Belange aller Beteiligten, d.h. arbeitsmarktpolitische, datenschutzrechtliche und wirtschaftliche Interessen, angemessen berücksichtigt.