25.06.2003FDP-FraktionFinanzpolitik

PILTZ/PINKWART: Gesetzentwurf der FDP für Reform der Kommunalfinanzen verabschiedet

BERLIN. Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Gemeindefinanzreform in der FDP-Bundestagsfraktion erklären die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ und Vorsitzender der Kommission Liberale Gemeindefinanzreform, Andreas PINKWART:

Die FDP setzt sich als erste Fraktion im Deutschen Bundestag konsequent für eine Reform der Kommunalfinanzen ein. Nachdem der Gesetzentwurf von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedet wurde, soll er nun nächste Woche in den Bundestag eingebracht werden, um die von den Gemeinden und Gemeindeverbänden angemahnte verlässliche Finanzausstattung zum 1.1.2004 garantieren zu können.
Wir ermöglichen den Kommunen durch diese Reform eine sichere und solide finanzielle Grundlage. Zum einen erhalten die Gemeinden neben der Grundsteuer und der Schlüsselzuweisung des Landes eine neue aus zwei Säulen bestehende Einnahmequelle:
I. eine Kommunalsteuer, die als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer erhoben wird und deren Höhe sie selbst festsetzen;
II. einen wesentlichen Anteil an der Umsatzsteuer von 12 Prozent statt der heutigen 2,2 Prozent.
Die Gewerbesteuer wird abgeschafft.
Zum anderen soll ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert werden. Danach wird der Bund verpflichtet, Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen, wenn er die Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet.
Als Sofortmaßnahme für die Kommunen wird die mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 vorgenommene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro zurückgenommen.
Weitere Informationen auf www.gisela-piltz.de und www.andreas-pinkwart.de

Isabella Pfaff - Telefon [030] 227-52378 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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