FDPFall "Mollath"

Psychiatrische Unterbringung reformieren

Justizia
27.08.2013

Die Justizministerin kündigt eine grundlegende Reform des Maßregelvollzugs an. Unter anderem sollen die Prüfintervalle auf vier Monate reduziert werden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte gegenüber den "Nürnberger Nachrichten", dass durch den Fall des möglicherweise zu Unrecht eingewiesenen Gustl Mollath "eine Verunsicherung, die unser Rechtssystem betrifft", eingetreten sei. "Die Menschen wollen sicher gehen, dass - falls sie einmal in eine Psychiatrie kommen - sie auch die Chance haben, wieder entlassen zu werden", betonte die Landeschefin der bayerischen Liberalen.

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte einige Reformen an, die Fehlurteile und unverhältnismäßig lange Aufenthalte in der geschlossenen Psychiatrie künftig verhindern sollen. Die Gründe für eine attestierte Gefährlichkeit müssten in Zukunft konkreter dargelegt werden. "Außerdem muss künftig geregelt sein, dass Patienten in Psychiatrien häufiger begutachtet werden als das bisher der Fall ist, nämlich nach vier Monaten und nicht erst nach einem Jahr." Leutheusser-Schnarrenberger stellte klar, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht von vornherein auf Dauer angelegt sein dürfe. "Natürlich wird es in besonders schwierigen Fällen auch weiterhin zu langfristigen Aufenthalten kommen - aber dann sind diese mindestens doppelt abgesichert und begründet", so die Liberale.

Die Chancen stehen gut, dass in der kommenden Legislaturperiode eine entsprechende Reform auf den Weg gebracht wird. Die Justizministerin erklärte, dass entsprechende Vorschläge von ihrem Ministerium bereits ausgearbeitet worden seien. Sie warnte allerdings vor einer übermäßigen Fokussierung auf Einzelfälle, da für die Gesetzgebung die gesamte Bandbreite der Fälle berücksichtigt werden müsse. Der Fall Mollath sei allerdings so außergewöhnlich, dass sogar ein Untersuchungsausschuss sich nun mit den Vorgängen befasse, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Sollte sich bei Mollath herausstellen, dass er zu Unrecht eingesperrt gewesen sei, stehe ihm selbstverständlich eine Entschädigung zu.

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