FDPBildungspolitik

Schavan hat Anrecht auf faires Verfahren

Patrick MeinhardtPatrick Meinhardt
03.03.2013

Der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf will Bundesbildungsministerin Annette Schavan ihren Doktortitel entziehen. Diese wird dagegen juristisch vorgehen. FDP-Bildungsexperte Patrick Meinhardt nannte das Prozedere der Uni "geradezu abenteuerlich". FDP-Forschungspolitiker Martin Neumann betonte, dass bis zum Ende des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte. Auch FDP-Generalsekretär Patrick Döring mahnte, das "Verfahren gilt es abzuwarten."

Der zuständige Fakultätsrat der Universität Düsseldorf hatte am Dienstag im Plagiatsverfahren gegen Schavan mit deutlicher Mehrheit entschieden, ihr den vor 33 Jahren erworbenen Doktortitel abzuerkennen. Das Gremium sah es als erwiesen an, „dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte“. Schavan ließ umgehend über ihrer Anwälte mitteilen, dass sie gegen die Entscheidung klagen werde. „Die Entscheidung ist in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen und sie ist auch materiell rechtswidrig“, hieß es in einer Erklärung.

Respektieren Entscheidung Schavans

"Die FDP respektiert die Entscheidung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, in dieser Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Dieses Verfahren gilt es abzuwarten", meint FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Er betonte, dass die christlich-liberale Koalition trotz massiver Haushaltskonsolidierungen die Investitionen in Bildung und Forschung auf ein Rekordhoch angehoben habe. "Für diesen politischen Akzent steht insbesondere Bildungsministerin Schavan."

Getöse der Opposition gehört zum Ränkespiel

Der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann, hatte mit Blick auf das bisherige Verfahren die Aberkennung durch die zuständigen Gremien erwartet. Annette Schavan habe für diesen Fall bereits frühzeitig erklärt, dass sie den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten werde. „Erst am Ende eines solchen Verfahrens ist klar, ob die Bundesministerin ihren Doktorgrad behalten darf. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung“, bekräftigte der Liberale. Er konstatierte mit Blick auf das in Teilen offenkundig politisch geleitete Verfahren zudem, dass es für Rücktrittsforderungen keine sachlichen Gründe gebe. „Das Getöse der Opposition war zu erwarten und gehört zum politischen Ränkespiel.“

Auch der FDP-Bildungspolitiker Patrick Meinhardt betonte, bis zum Abschluss einer gerichtlichen Klärung gelte weiter die Unschuldsvermutung. Unterstützung erhielt Schavan auch von Staatsministerin Cornelia Pieper. Sie könne verstehen, dass Schavan gegen den Entzug des Doktortitels klagt. „Im Übrigen ist sie nicht Ministerin wegen ihres Doktortitels, sondern weil sie den Job gut macht“.“

Geordnetes und faires Verfahren für Schavan

Neumann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die christlich-liberale Koalition „klar und unmissverständlich Bildung und Forschung zum Kernthema dieser Regierung“ gemacht habe. „Hieran hat Annette Schavan einen bedeutenden Anteil.“ Im deutschen und auch internationalen Wissenschaftssystem genieße die Bundesministerin großes Ansehen, führte er aus. Vor diesem Hintergrund hält er „ein geordnetes und faires Verfahren“ auch für Annette Schavan für „selbstverständlich“. Sie hätte ein Anrecht darauf gehabt, dass ein weiteres unabhängiges Gutachten eingeholt wird. Da dies versäumt wurde, bleibe abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht diesen Umstand bewerte.

Social Media Button