FDPFinanzsteuer

Sparfreibetrag erhöhen

Rainer BrüderleRainer Brüderle
03.03.2013

Unter der Bedingung, dass Kleinsparer dadurch nicht belastet werden, hatte die schwarz-gelbe Koalition sich mit der Opposition auf eine Finanzsteuer geeinigt, um die Mehrheit für den Fiskalpakt zu bekommen. Rot-Grün müsse nun auch zu den Vereinbarungen stehen, forderte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle im „Tagesspiegel“-Interview. Um zusätzliche Belastungen für Sparer zu verhindern, könne er sich beispielsweise die Erhöhung des Sparerfreibetrages vorstellen.

Wie Brüderle bereits mehrfach betonte, hätten die Liberalen stets Bedenken gegen eine Finanztransaktionssteuer gehabt. Die Verabschiedung des Fiskalpaktes im Bundestag hatte jedoch einen fraktionsübergreifenden Kompromiss erfordert. Der habe darin bestanden, die Abgabe so auszugestalten, dass es keine Mehrbelastung von Sparern, Rentnern und Unternehmen sowie die Verlagerung von Finanzgeschäften aus Deutschland gibt. „Es ging um Europa und in einer Demokratie muss man sich verständigen“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Interview. Jetzt müsse Rot-Grün ihre Zusagen einhalten, damit die gemeinsamen Beschlüsse erst auf EU-Ebene und dann in Deutschland umgesetzt werden können.

Homo-Ehe: Karlsruhe gibt Rückenwind für Position der Liberalen

Zur Debatte um die Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern erklärte Brüderle: „Die Gesellschaft hat sich verändert. Eine moderne, zukunftsgerichtete Koalition wie die christliche-liberale sollte dem Rechnung tragen.“ Vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Die FDP-Fraktion begrüßte diese Entscheidung. Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe sei seit langem Programm der Liberalen, betonte Brüderle. Den Rückenwind aus Karlsruhe gelte es jetzt zu nutzen, um „eine wirkliche Gleichstellung zu erreichen“. „Dass unsere Freunde von der Union jetzt gesprächsbereit sind, begrüße ich sehr. Das zeigt: Wir Liberalen sind der Reformmotor für die Union.“

Differenziertes Vorgehen, kein Einheitsmindestlohn

Im Interview bei „Bericht aus Berlin“ stellte der FDP-Fraktionschef außerdem klar, dass die Position der Liberalen zum Mindestlohn unverändert gelte: Einen flächendeckenden, einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn lehnen die Freidemoraten ab - ebenso wie auch die Koalitionspartner der Union. „Wir wollen Tarifautonomie weiter gewahrt wissen. Wir wollen auch regionale Differenzierung, weil ein Mindestlohn von x in München was anderes bedeutet als in der Eifel, im Hunsrück oder in Rheinland-Pfalz. Deshalb muss man schon differenziert vorgehen.“

Das bedeutet aber nicht, dass die Liberalen Mindestlöhne dogmatisch ablehnen. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle erinnerte daran, dass es inzwischen in 13 Branchen Mindestlöhne gibt, vier davon seien alleine in dieser Legislatur dazu gekommen. Klar sei aber auch, dass die FDP-Fraktion zu den bestehenden Instrumentarien stehe. „Wir haben drei Ansatzpunkte heute schon von der Gesetzgebung: das Tarifvertragsrecht, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Jetzt gilt es auszuloten, ob wir auch im Letzteren eine Möglichkeit sehen, in den Bereich, wo eine geringe Tarifbindung ist, wo wenige Gewerkschaften sind, weniger Arbeitgeberverbände sind, einen neuen Weg einzuschlagen.“

Hintergrund: Mindestlöhne in Zahlen

Insgesamt gelten Mindestlöhne derzeit für 3.851.500 Beschäftigte. Für 2.785.500 davon wurde ein Mindestlohn in diese Legislaturperiode eingeführt und zwar in den Branchen Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildung, Bergbauspezialarbeiten, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsdienstleistungen, Wäschereidienstleistungen und in der Zeitarbeitsbranche.

Für die weiteren existierenden Mindestlöhne (Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen (Erlass des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes AentG) im Jahr 1996 geschaffen. Erstmalige Mindestlohnverordnungen in diesen Branchen wurden dann wie folgt erlassen: Baugewerbe (1997), Elektrohandwerk (1997) und Dachdeckerhandwerk (1997) – alles unter einer schwarz-gelben Regierung.

Die einzige Mindestlohnregelung, die sich Rot-Grün auf die Flagge schreiben kann, ist die Lohnuntergrenze für etwa 113.800 Maler- und Lackierer (2003).

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