19.04.2016Der Schah-Paragraf soll abgeschafft werden – allerdings erst 2018. Für FDP-Vize Wolfgang Kubicki ein Kotau der Kanzlerin vor dem türkischen Präsidenten. Er rief die SPD auf, nicht auf Merkel zu warten und durch den Bundestag den Paragrafen 103 Strafgesetzbuch schnellstmöglich zu streichen. Im "Focus"-Gastbeitrag schrieb Kubicki: "Gerade die Sozialdemokraten, die sich in den vergangenen Tagen so aufgeblasen haben, als wären sie die alleinigen Verfechter der freien Meinung, Kunst und Presse, können jetzt im Bundestag zeigen, wie viel Durchsetzungswille hinter ihrer Empörung steckt."
Die Entscheidung der Kanzlerin, die Beleidigung eines Staatsoberhauptes erst mit Wirkung zum Jahre 2018 aus dem Strafgesetzbuch streichen zu wollen, sei mit Rücksicht auf Erdogan getroffen worden, konstatierte Kubicki. "Angela Merkel räumt dem türkischen Staatspräsidenten demnach das exklusive Recht ein, einen eigenen Straftatbestand in der Bundesrepublik zu haben – und dies nur, damit er sein Mütchen kühlen kann." Durch die Ermächtigung der Bundesregierung habe der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan mittelbar Einfluss aus die Gesetzgebung in Deutschland gewonnen, kritisierte er.
Mit Blick auf die koalitionsinternen Gegner der Ermächtigung führte Kubicki aus: "Die Entscheidung der Bundeskanzlerin gegen das Votum des Justiz- und des Außenministers ist eine Verhöhnung der Justiz und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig." Für die Selbstachtung der deutschen Politik sei es unerlässlich, dass der Bundestag diesen Straftatbestand mit sofortiger Wirkung streiche, hob der Freidemokrat hervor. Damit bliebe Herrn Erdogan immer noch die Möglichkeit, über den Beleidigungsparagraphen 185 StGB zu seinem vermeintlichen Recht zu kommen. Er stellte klar: "Wenn der SPD-Bundestagsfraktion die Wahrung unserer höchsten Schutzgüter wichtig ist, muss sie einer unverzüglichen Streichung der Majestätsbeleidigung aus dem Strafgesetzbuch zustimmen."
SPD kann Gestaltungswillen beweisen
Wolfgang KubickiDer Schah-Paragraf soll abgeschafft werden – allerdings erst 2018. Für FDP-Vize Wolfgang Kubicki ein Kotau der Kanzlerin vor dem türkischen Präsidenten. Er rief die SPD auf, nicht auf Merkel zu warten und durch den Bundestag den Paragrafen 103 Strafgesetzbuch schnellstmöglich zu streichen. Im "Focus"-Gastbeitrag schrieb Kubicki: "Gerade die Sozialdemokraten, die sich in den vergangenen Tagen so aufgeblasen haben, als wären sie die alleinigen Verfechter der freien Meinung, Kunst und Presse, können jetzt im Bundestag zeigen, wie viel Durchsetzungswille hinter ihrer Empörung steckt."
Die Entscheidung der Kanzlerin, die Beleidigung eines Staatsoberhauptes erst mit Wirkung zum Jahre 2018 aus dem Strafgesetzbuch streichen zu wollen, sei mit Rücksicht auf Erdogan getroffen worden, konstatierte Kubicki. "Angela Merkel räumt dem türkischen Staatspräsidenten demnach das exklusive Recht ein, einen eigenen Straftatbestand in der Bundesrepublik zu haben – und dies nur, damit er sein Mütchen kühlen kann." Durch die Ermächtigung der Bundesregierung habe der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan mittelbar Einfluss aus die Gesetzgebung in Deutschland gewonnen, kritisierte er.
Mit Blick auf die koalitionsinternen Gegner der Ermächtigung führte Kubicki aus: "Die Entscheidung der Bundeskanzlerin gegen das Votum des Justiz- und des Außenministers ist eine Verhöhnung der Justiz und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig." Für die Selbstachtung der deutschen Politik sei es unerlässlich, dass der Bundestag diesen Straftatbestand mit sofortiger Wirkung streiche, hob der Freidemokrat hervor. Damit bliebe Herrn Erdogan immer noch die Möglichkeit, über den Beleidigungsparagraphen 185 StGB zu seinem vermeintlichen Recht zu kommen. Er stellte klar: "Wenn der SPD-Bundestagsfraktion die Wahrung unserer höchsten Schutzgüter wichtig ist, muss sie einer unverzüglichen Streichung der Majestätsbeleidigung aus dem Strafgesetzbuch zustimmen."