FDPKopftuchverbot

Staatliches Neutralitätsgebot wahren

HändeUrteil taugt nicht als Kampfinstrument
24.04.2015

Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht länger pauschal und vorsorglich verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Grundsatzentscheidung betrifft acht Länder, in denen entsprechende Verbotsgesetze gelten. Darunter auch Bayern. Der bayerische FDP-Generalsekretär Daniel Föst begrüßte das Urteil. Er meint: "Wenn fromme Musliminnen Lehramt studieren und im Staatsdienst arbeiten wollen, ist das ein positives Signal für Integration und Emanzipation." FDP NRW-Fraktionsvize Joachim Stamp mahnt: "Das heutige Urteil taugt nicht als Kampfinstrument." Christian Lindner reagierte reserviert.

"Das Tragen des Kopftuchs muss individuelle Privatsache sein und darf nicht von religiösen Autoritäten verordnet werden", bekräftigte Stamp. Für ihn muss auch allen klar sein: "Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils muss die weltanschauliche Neutralität des Staates gewahrt bleiben. In allen Schulen muss gewährleistet sein, dass keine Schülerin unter Druck gesetzt wird, ein Kopftuch zu tragen. Dafür trägt der Gesetzgeber die Verantwortung. Denn Selbstbestimmung ist ein zentraler Wert unserer offenen Gesellschaft."

Staat muss weltanschaulich neutral bleiben

Tragen eines Kopftuches vor Ort entscheiden

Das sieht ein Parteikollege aus Niedersachsen ebenso. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem aufgezeigt, dass Lehrkräften religiöse Bekleidung in begründeten Ausnahmefällen untersagt werden darf, etwa wenn der Schulfrieden in Gefahr ist, erläuterte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Grascha. „Wir halten das für wichtig, da Integration und Anerkennung immer nur vor Ort erreicht und nicht verordnet werden können. Die Regeln des Miteinanders müssen in einer offenen und vielfältigen Gesellschaft vor allem lokal ausgehandelt werden", weist er auf die Verhältnisse in Niedersachsen hin.

"Ein pauschales Kopftuchverbot hat es in Niedersachsen nie gegeben. Unser Schulgesetz stellt lediglich klar, dass das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft keinen Zweifel an ihrer Eignung begründen darf, den Bildungsauftrag überzeugend erfüllen zu können", hebt Grascha hervor. Die gesetzliche Regelung in Niedersachsen hat sich Grascha zufolge bewährt und soll beibehalten werden.

Erziehungs- und Unterrichtsgesetz anpassen

In Bayern stellt sich die Lage anders dar. Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst forderte: "Die Ungleichbehandlung verschiedener Religionen durch den Staat muss ein Ende haben. Wenn Kippa und Ordenstracht bei Lehrern erlaubt sind, muss das auch für Kopftücher gelten. Die bayerische Staatsregierung muss jetzt schnell das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz anpassen. Das Arbeitsverbot gehört abgeschafft."

Hintergrund

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen ist rechtswidrig. Die Verfassungsrichter sehen in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Beide hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Bei den Arbeitsgerichten waren Frauen in sämtlichen Instanzen gescheitert. Durch das Kopftuch der Pädagoginnen würde auf der anderen Seite die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern nicht von vornherein verletzt, hieß es weiter. Das kann der Entscheidung zufolge erst dann eintreten, wenn die Lehrerinnen für den Islam werben. Auch der staatliche Erziehungsauftrag und die damit verbundene Verpflichtung zu weltanschaulich-religiöser Neutralität stehe dem Tragen eines Kopftuches nicht generell entgegen.

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