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Studienplatzvergabe zu fairem Verfahren umgestalten

StudentenFreie Demokraten wollen Studienplatzvergabe zu fairem Verfahren umgestalten
19.12.2017

Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletzt die Chancengleichheit und ist teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Die aktulle Vergabepraxis muss künftig anders geregelt werden. Die FDP begrüßt das Urteil als ersten, richtigen Schritt. Das Grundproblem werde damit jedoch nicht gelöst: "Es gibt fast fünfmal mehr Bewerber als Studienplätze, auch weil die Länder ihre Kapazitäten im teuersten Studiengang Medizin bewusst verknappen", sagt FDP-Fraktionsvize Katja Suding. "Wir fordern daher die Einführung von Bildungsgutscheinen, durch die das Geld den Studierenden folgt."

Dabei erhält eine Hochschule für jeden Studierenden einen bestimmten Betrag, der vom Studienfach abhängt. Die Bildungsgutscheine werden aus einem bundesweiten Fonds finanziert, in den die Länder abhängig von ihrer Bevölkerungszahl und ihrem Steueraufkommen einzahlen. "So wird ein bedarfsgerechter Ausbau der Medizinstudienplätze attraktiv für Länder und Hochschulen“, ist Suding überzeugt. Sie will, dass die Studienplatzvergabe "von einer Lotterie zu einem fairen Verfahren umgestaltet" wird.

Hintergrund

Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletze in seiner derzeitigen Ausgestaltung die Chancengleichheit der Studierenden und sei in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilten die Richter. Jetzt müssen Bund und Länder bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln. (ph)

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