VAN ESSEN: FDP sieht Einführung der Freierstrafbarkeit kritisch
Zu den Plänen der Bundesregierung, die Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten einzuführen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:
Menschenhandel und Zwangsprostitution sind Verbrechen. Die FDP hat daher begrüßt, dass der Deutsche Bundestag in der 15. Wahlperiode die Strafvorschriften über den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verschärft hat. Von der Einführung einer Strafbarkeit von Freiern wurde aber bewußt Abstand genommen. Es ist zweifellos Unrecht, wenn Freier vorsätzlich die Hilflosigkeit der Opfer von Menschenhandel ausnutzen. Die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes würde aber zu einem erheblichen Ermittlungs- und Beweisproblem in der Praxis führen. Es wird nur selten gelingen, den Tatnachweis zu erbringen. Die Täter werden regelmäßig bestreiten, gewusst zu haben oder eine Möglichkeit gehabt zu haben, zu erkennen, dass die Prostituierte Opfer eines Menschenhandels ist. Reine Symbolpolitik wird die Situation der Opfer nicht verbessern. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich zudem jedem Vorstoß widersetzen, in Rahmen dieser Diskussion über eine Neubewertung des Prostitutionsgesetzes zu verhandeln. Das Prostitutionsgesetz hat insgesamt die Situation der Frauen deutlich verbessert und ihre Rechte gestärkt. Es steht daher für die FDP-Bundestagsfraktion nicht zur Disposition.