VAN ESSEN: Justizsenator Kusch präsentiert sich als rechtspolitischer Irrläufer
BERLIN. Zu der Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch zur Abschaffung des Jugendstrafrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Die Forderung von Justizsenator Roger Kusch nach Abschaffung des Jugendstrafrechts ist inakzeptabel und zeugt von völliger Unkenntnis der Grundlagen des Strafrechts. Dieser Vorschlag widerspricht dem einhelligen Meinungsstand in Rechtsprechung und Rechtslehre und auch meiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Jugendstaatsanwalt. Das Jugendstrafrecht ermöglicht ein nach Tat, Entwicklungsstand und Reaktion abgestuftes Sanktionenspektrum als Antwort auf die Jugendkriminalität. Junge Menschen befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie noch als prägbar angesehen werden. Daher steht das gesamte Jugendstrafrecht unter dem Erziehungsgedanken. Zu Recht bietet das Jugendstrafrecht individuellere Reaktionen auf das kriminelle Verhalten von Jugendlichen als das Erwachsenenstrafrecht. Wie erfolgreich das Jugendstrafrecht ist, zeigt sich daran, dass 3/4 der strafrechtlich auffälligen Jugendlichen nur ein einziges mal mit der Justiz in Berührung kommen, die Reaktionen der Justiz also gewirkt haben.
Senator Kusch sollte von seinen populistischen Forderungen schnellstens Abstand nehmen und statt dessen Vorschläge unterbreiten, wie dem Problem der Jugendkriminalität tatsächlich effektiv begegnet werden kann.
Bettina Lauer
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