06.11.2002FDP-FraktionAußenpolitik

VAN ESSEN: Rechte von Terroropfern im Ausland stärken

BERLIN. Zu dem heute von der FDP-Bundestagsfraktion eingebrachten Antrag "Opferschutz bei Terrorakten im Ausland verbessern" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Danach sollen Opfer von Terrorakten im Ausland Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben. Nach geltendem Recht stehen diese Ansprüche nur Personen zu, die Opfer einer Gewalttat im Inland geworden sind. Die jüngsten Anschläge auf Djerba und Bali zeigen, wie dringend die Schließung dieser Gesetzeslücke ist. Das Opferentschädigungsgesetz muss in Zukunft für alle Deutschen gelten, egal ob sie im Inland oder im Ausland Opfer geworden sind. Obwohl die Bundesregierung nach dem Anschlag auf Djerba eine Überprüfung der Rechtslage zugesagt hat, ist bisher nichts geschehen. Die ersten Ankündigungen der Bundesregierung zur Rechtspolitik lassen ebenfalls keinerlei Vorhaben zur Verbesserung des Opferschutzes erkennen. Für die FDP gehören der Schutz und die Rechte der Opfer von Gewaltverbrechen in den Mittelpunkt der Rechtspolitik.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de

Social Media Button