StiftungBND-Gesetz

Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger will gegen BND-Gesetz klagen
21.10.2016

Die Große Koalition im Bundestag wird am Freitag neue Regeln für den Auslandsgeheimdienst beschließen. Kritiker sind entsetzt: "Berlin legitimiert mit dem BND-Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes und verabschiedet ein verfassungswidriges Gesetz. Auch die Pressefreiheit ist bedroht", schreibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Sie kündigt darin eine Klage gegen das neue BND-Gesetz an.

"Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind. Sie gefährden sogar die Pressefreiheit. Mehr als seltsam ist, dass die Aufklärung des NSA- und BDN-Skandals allenfalls scheibchenweise gelingt", hält die ehemalige Bundesjustizministerin fest.

Grundsätzlich müsste das Ziel einer BND-Reform darin liegen, die Arbeit der Nachrichtendienste auf einen rechtsstaatlichen Boden zurückzuholen, so die Juristin. "Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit muss wieder ausbalanciert werden." Das könne ohne eine effektive Kontrolle nicht gelingen. Sie ist sich sicher: "Das BND-Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben."

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