FDPFachkräftesicherung

Weg frei für Zuwanderer mit Berufsausbildung

Pflegekraft: In Mangelberufen wird die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten erleichtertChance für die Pflege: Auch Gesundheitsberufe stehen auf der Positivliste der Arbeitsagentur
23.07.2013

Ausländische Fachkräfte können leichter eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Wirtschaftsminister Rösler sprach von einem „starken Willkommenssignal“.

Die neue Beschäftigungsverordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten. Seit Montag steht auch die Liste der Berufe fest, in denen Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. „Dank der nun vorliegenden Positivliste kann die neue Beschäftigungsverordnung ihre volle Wirksamkeit entfalten“, sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler. „Mit der Öffnung unseres Arbeitsmarktes für beruflich qualifizierte Menschen aus nichteuropäischen Ländern haben wir einen wichtigen Meilenstein bei der Fachkräftesicherung erreicht.“

Die Veröffentlichung der Liste mit den Mangelberufen sei zum einen „ein starkes Willkommenssignal für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland“, zum anderen „ein klares Zeichen an Wirtschaft und Beschäftigte“, dass die Bundesregierung die Weichen für nachhaltiges Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze stelle.

FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel forderte, der nächste Schritt müsse nach der Bundestagswahl die Einführung eines Punktesystems nach dem Vorbild Kanadas und Australiens sein. Dort wird die Einwanderungserlaubnis über Qualifikation und aufgrund der Arbeitsmarktlage gesteuert.

Hintergrund

Voraussetzungen für die Zulassung der Fachkräfte in Deutschland sind, dass

- ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig sind und

- in dem Beruf ein Engpass besteht, also auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen.

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Engpassberufe und erstellt die Positivliste, die regelmäßig an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst wird. Bei Pflegeberufen bleiben Fachkräfte aus den Ländern von der Zulassung ausgeschlossen, in denen der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge selbst ein Mangel an Gesundheitsfachkräften besteht.

Nach der „Blauen Karte“ für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist die neue Beschäftigungsverordnung ein weiterer Schritt, um Arbeitnehmern aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

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