FDP-FraktionWirtschafts- und Finanzpolitik

Wir stehen zum Kompromiss bei der Finanzmarktsteuer

Rainer BrüderleRainer Brüderle
12.03.2013

FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat SPD und Grüne dazu aufgefordert, sich an die Vereinbarung zur Finanzmarktsteuer zu halten. "Wir stehen zu dem Kompromiss", sagte Brüderle in Berlin. Eine Mehrbelastung von Kleinsparern und Unternehmen müsse aber wie abgesprochen ausgeschlossen werden. Der Liberale betonte, beim Thema Mindestlohn gebe es "keinen Dissens" zwischen den Koalitionspartnern. Er rief zugleich zur Versachlichung der Diskussion auf.

Wie Brüderle am Mittwoch vor Medienvertretern in Berlin erklärte, hätten die Liberalen stets Bedenken gegen eine Finanztransaktionssteuer gehabt. Die Verabschiedung des Fiskalpaktes im Bundestag habe jedoch einen fraktionsübergreifenden Kompromiss erfordert. Der habe darin bestanden, die Abgabe so auszugestalten, dass es keine Mehrbelastung von Sparern, Rentnern und Unternehmen sowie die Verlagerung von Finanzgeschäften aus Deutschland gibt. So wie die FDP die Vereinbarung mittrage, müssten sich die Spitzen von Sozialdemokraten und Grünen auch an diesen Teil der Abmachung halten, forderte der FDP-Fraktionschef.

Finanztransaktionssteuer: Die Bedenken bleiben

Er mahnte jedoch, dass "die entscheidende Schwachstelle" im Konzept der Finanztransaktionssteuer bestehen bleibe, nämlich dass sie wegen des Widerstands der Briten nicht europaweit eingeführt werden kann. Wenn Börsengeschäfte von Frankfurt am Main nach London abwanderten, könne die Steuer ihr Ziel, Spekulation zu erschweren, nicht erreichen: "Das Phänomen bleibt das Gleiche."

Bezüglich der Diskussion um Lohnuntergrenzen sagte Brüderle, Union und FDP seien sich einig, dass es keinen gesetzlichen Einheitsmindestlohn geben könne. "Ist er zu niedrig, bringt er nichts, ist er zu hoch, gefährdet er Arbeitsplätze." In vielen Branchen gebe es bereits Lohnuntergrenzen, außerdem existierten verschiedene gesetzliche Instrumente.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende verwies darauf, dass bisher kein Bundesland, auch nicht unter rot-grüner Führung, einen Antrag nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz gestellt habe. Das MiArbG sieht die Möglichkeit vor, Mindestentgelte festzusetzen, wenn in einer Branche weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer tariflich gebunden sind.

Mindestlohn-Debatte: Auf Wahlkampftaktik und Ideologie verzichten

Brüderle rief dazu auf, wahlkampftaktische Überlegungen, die bei dem Thema für die Opposition im Vordergrund stünden, und den verständlichen Wunsch nach einer Verbesserung der Situation bestimmter Arbeitnehmer "streng auseinanderzuhalten". Die Debatte sei derzeit emotional aufgeladen und werde ideologisch geführt.

Sinnvoller als eine einheitliche Lohnuntergrenze könne das Konzept des Mindesteinkommens sein. Dies ist an das Prinzip der negativen Einkommenssteuer in den USA angelehnt und sieht vor, dass etwa ein Fünftel des Bedarfs durch Sozialtransfers und der Rest durch Erwerbsarbeit abgedeckt werden. Der FDP-Fraktionschef betonte: "Der Eckpfeiler der Tarifautonomie muss gewahrt bleiben."

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