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Bürokratieabbau durch kürzere Aufbewahrungsfristen

Taschenrechner: Kürzere Aufbewahrungsfristen entlasten Unternehmen
27.08.2014

Schwarz-Gelb will die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen von derzeit zehn auf acht Jahre verkürzen. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Die Neuregelung sei „ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Entlastungen für unsere Unternehmen“, sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler. Insgesamt würden Firmen damit um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein entsprechender Vorstoß im Jahressteuergesetz war 2012 am Widerstand des Bundesrates gescheitert.

„Mit dem heutigen Beschluss treibt die Bundesregierung den Bürokratieabbau konsequent voran“, sagte Rösler. „Ich hoffe nun auf Einsicht und Zustimmung der Länder zu unserer Neuregelung.“

Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollen rückwirkend ab 2013 auf acht Jahre und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem weitere Änderungen steuerlicher Vorschriften und Entlastungen von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung vor. Er wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

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