Das BKA sieht beim Thema Videoüberwachung grundsätzlichen Handlungsbedarf. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, findet, Sammlung und Auswertung der Aufzeichnungen ist reichlich umständlich. Ihm schwebt die zentrale Speicherung öffentlicher Videoüberwachung vor. Das wiederum würde einer zunehmenden Überwachung den Weg bereiten, befürchtet
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Die Ablehnung gelte ebenso für eine pauschale Ausweitung öffentlicher Videoüberwachung und die Einführung automatisierter Gesichtserkennung.
Nein zur pauschalen Ausweitung öffentlicher Videoüberwachung
Videoüberwachung muss gut begründet sein"Die Freiheitsrechte der Bürger müssen gewahrt werden, weshalb jeder Eingriff gut begründet sein muss", mahnt Thomae. "Selbstverständlich brauchen wir Sicherheit, die Menschen dürften aber nicht das Gefühl bekommen, auf Schritt und Tritt vom Staat überwacht zu werden." Er warnt: "Das führt unbewusst zu Verhaltensänderungen und schränkt Freiheit ein."
Öffentliche Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten sei jedoch sinnvoll, betont er zugleich. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Aufnahmen schnell ausgewertet werden können. "Dafür ist der Einsatz von modernen und bundesweit kompatiblen Systemen und Formaten genauso wichtig wie ausreichend geschultes Polizeipersonal.“