StiftungSterbehilfe

Selbstbestimmung am Lebensende

KerzenFünf Argumente für Selbstbestimmung am Lebensende
05.11.2015

In der Debatte um die Sterbehilfe präsentiert die Stiftung für die Freiheit fünf liberale Argumente für Selbstbestimmung am Lebensende. "Was Würde, was Selbstbestimmung gerade in dieser Situation bedeuten, soll der Einzelne für sich entscheiden. Das bedeutet nicht, ihn mit dieser Entscheidung allein zu lassen", schreibt Stiftungsexpertin Anette Siemes. Sie bezieht Stellung gegen eine Verschärfung des Strafrechts.

Eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Sterbehilfe sei nicht notwendig, unterstrich Siemes. "Welche Formen der Sterbehilfe und Beistandsgewährung in Deutschland erlaubt sind, ist strafrechtlich geregelt und in der Auslegung durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden: Aktive Sterbehilfe, also das gewollte Herbeiführen des Todes durch einen Dritten ist verboten. Passive Sterbehilfe bzw. der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen sind in engen Grenzen erlaubt." Eigenverantwortliche Selbsttötung sei zu Recht kein Straftatbestand, sondern eine Entscheidung, die in einer liberalen Gesellschaft der Einzelne für sich treffen können solle. Dieses strafrechtliche Gesamtkonzept habe sich grundsätzlich bewährt, betonte die Stiftungsexpertin. "Die Vehemenz neuer strafrechtlicher Verschärfungen wird der sehr individuellen und sehr persönlichen Situation der Betroffenen nicht gerecht", erklärte sie.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag auf "freiheit.org".

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