FDPDatenschutz

Staatstrojaner ist verfassungswidrig

DatenDer Einsatz der Späh-Software soll vor das Verfassungsgericht.
20.08.2018

Die FDP setzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner der Bundesregierung ein Zeichen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. "Die Große Koalition greift mit dem Staatstrojaner tief in die Privatsphäre ein“, erklärt FDP-Präsidiumsmitglied Marco Buschmann. Auch Justizministerin a. D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnt: "Wir müssen sicherstellen, dass den Menschen ein Kernbereich privater Lebensgestaltung erhalten bleibt, in den keiner hineinblicken darf.“ Mit der Verfassungsbeschwerde erfüllen die Freien Demokraten ihr Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf 2017, gegen das Staatstrojaner-Gesetz vorzugehen.

Die Große Koalition missachtet hier bewusst die klaren Vorgaben aus Karlsruhe“, stellt Leutheusser-Schnarrenberger fest. Dies passe ins Bild der Großen Koalition, denn diese sei auch für die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung, "obwohl der EuGH und deutsche Gerichte klare Urteile gegen dieses anlasslose Verfahren gefällt haben.“ Auch Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard Hirsch bewertet die Lage ähnlich."„Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates", kritisiert er die Bundesregierung und stellt klar: "Die Verfassung ist die Grenze dessen, was der Staat darf. Der Staatstrojaner ist ein weiterer erschütternder Versuch, die staatlichen Befugnisse zulasten der Rechte der Bürger auszudehnen.“

Baum: Die Freiheit stirbt scheibchenweise

Innenminister a. D. Gerhart Rudolf Baum erklärt als einer der Initiatoren der Verfassungsbeschwerde: „Wir Liberale müssen wieder einmal nach Karlsruhe gehen, weil die Grundrechte in der Großen Koalition keinen Anwalt haben, sondern stattdessen von Union und SPD immer weiter geschleift werden.“ Der Staatstrojaner sei nur ein Element in einem Prozess jahrelanger „sicherheitspolitischer Aufrüstung“. Deutschland werde mehr und mehr zu einem Präventivstaat und greife in den Bereich unbescholtener Bürger ein, meint Baum. Mit der Verfassungsbeschwerde wolle man diesem Umstand begegnen.

 

Hintergrund

Der sogenannte Staatstrojaner erlaubt es Ermittlungsbehörden unter anderem, die Kommunikation in Messenger-Diensten wie zum Beispiel WhatsApp zu überwachen. Der Einsatz der Software zur Aufklärung von Straftaten ist der Polizei seit einem Jahr gestattet. Die Software-Handhabung erfolgt dabei geheim. Die Betroffenen wissen also nicht, dass sie Ziel des Staatstrojaners sind. Dieses Instrument der Überwachung war bis Juni 2017 lediglich zur Terrorabwehr erlaubt, bis die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU die Nutzung auch für anderweitige Strafverfolgung gesetzlich zuließ.

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