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Staatstrojaner sind Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit

Staatstrojaner sind Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-SicherheitFür die Freien Demokraten sind die beiden Staatstrojaner-Gesetze ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit.
11.06.2021

Deutsche Geheimdienste und die Bundespolizei können künftig Staatstrojaner einsetzen, um Nachrichten in Messengerdiensten wie Whatsapp mitlesen, bevor sie verschlüsselt werden. Der Bundestag hat mit einer Mehrheit von 355 Stimmen aus CDU/CSU und SPD die beiden Staatstrojaner-Gesetze angenommen. Dies erlaubt allen 19 Geheimdiensten Geräte wie Smartphones oder Computer mit Staatstrojanern zu hacken. Für die Freien Demokraten ist das ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit. "Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft", so der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae in seiner Rede im Deutschen Bundestag. Denn der Staatstrojaner lasse IT-Sicherheitslücken offen, die wiederum auch von Kriminellen genutzt werden können. Solche Lücken gehörten geschlossen "und nicht für den Staatstrojaner genutzt". "Diese Sicherheitspolitik ist selbst ein Sicherheitsrisiko", kritisiert Thomae.

Durch die Gesetze kann nun auch die Bundespolizei künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nutzen. Für die Freien Demokraten ist die Einführung der Quellen-TKÜ für Bundespolizei und Verfassungsschutz sei "ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Denn der Umgang mit Sicherheitslücken sei gänzlich. Zudem bringe der Staatstrojaner Nachteile für alle Menschen, die digital kommunizierten.

In einem Antrag der FDP schlagen die Freien Demokraten eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" vor. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Denn das Zeil müsse sein, das "Gesamtmass staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten.

Der Beschluss der Staatstrojaner-Gesetze entspreche dagegen einem Generalangriff auf die Bürgerrechte. Besonders vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner, hätte man "aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor hier der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, der sogar noch weiter geht als der Staatstrojaner für die Polizei", kritisiert Thomae. Denn dieser greife sogar im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind oder ein Verdacht aufgetaucht ist.

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