FDPBND-Skandal

Abhörpraxis ist verfassungswidrig und vertrauensschädigend

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki
25.02.2016

Der BND hat deutsche Staatsangehörige ohne parlamentarische Genehmigung abgehört. Wie Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" ergaben, wurden aufgrund der sogenannten "Funktionsträger-Theorie" deutsche Staatsbürger, die für ausländische Firmen oder Behörden arbeiten, vom Nachrichtendienst überwacht. Diese verfassungswidrige Praxis schade dem Vertrauen in den Rechtsstaat, kritisierte FDP-Vize Wolfgang Kubicki.

Eigentlich muss der deutsche Geheimdienst, wenn er deutsche Staatsbürger abhören möchte, die Genehmigung der G10-Kommission des Bundestags einholen. Die "Funktionsträger-Theorie" sieht dies nicht vor. "Es ist nicht mehr erklärbar, wieso die eigens für Abhörgenehmigungen zuständige G10-Kommission überhaupt noch zusammentritt, wenn die Geheimdienste sich aussuchen können, welche Vorgänge zur Genehmigung vorgelegt werden und welche nicht", verdeutlichte Kubicki.

Es sei unstrittig, dass Deutschland funktionsfähige Geheimdienste brauche, räumte der Freidemokrat ein. "Wir brauchen aber keine rechtsstaatlichen Organe, die sich im Zweifel über den Rechtsstaat hinwegsetzen", stellte er klar. Sollte dieses Problem struktureller Natur sein, müsse der Bundestag die parlamentarischen Kompetenzen hinsichtlich der Überwachungsinstitutionen deutlich erweitern, forderte Kubicki.

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