FDPKulturgutschutzgesetz

Eigentumsrechte im Visier der Bundesregierung

Nicola BeerNicola Beer kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kulturgutschutzes
14.04.2016

Der Bund befasst sich zurzeit mit der geplanten Neuregelung des Kulturgutschutzrechts. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer mahnte, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form Eigentumsrechte einschränke und zu Enteignung führe. Händler und Sammler würden unter Generalverdacht gestellt, kritisierte sie. "Wir als Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht, dass es ein wesentlich besserer Ansatz wäre, etwa nach britischem Vorbild mit der Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts zu marktüblichen Preisen zu verhindern, dass 'national wertvolles Kulturgut' das Bundesgebiet verlässt." Diesem Vorschlag schloss sich FDP-Präsidiumsmitglied Hermann Otto Solms an. Auch er sieht im Hinblick auf das geplante Gesetz weiterhin Nachbesserungsbedarf.

So werde die freie Verfügung über Eigentum durch die Gesetzesnovelle so weit eingeschränkt, "dass man von einer teilweisen Enteignung sprechen muss", konstatierte Beer. "Nicht umsonst wurde in einem ersten Referentenentwurf recht unumwunden zugegeben, dass das Gesetz der öffentlichen Hand ermöglichen wird, Kulturgüter preisgünstiger als auf dem internationalen Markt zu erwerben", gab sie zu bedenken. Die von der Bundesregierung geschaffene Lage führe bereits heute dazu, dass wichtige Kunstwerke vorsorglich aus Deutschland ausgeführt würden. "Dies wird absehbar zu einer Marginalisierung des deutschen Kunsthandels führen", warnte die Freidemokratin.

Auch in einer ganzen Reihe von anderen Punkten bleibe der Entwurf problematisch und bedrohe Händler und Sammler in Deutschland mit Rechtsunsicherheiten und bürokratischen Vorschriften. "Dies betrifft bei weitem nicht nur Kunstwerke, sondern etwa auch Münzen und naturwissenschaftliche Objekte", erläuterte Beer. "Insbesondere die Abgeordneten der CSU sollten der Einschätzung ihrer Staatsregierung folgen und sich dafür einsetzen, dass die bisher vorgesehenen Alters- und Wertgrenzen, die eine Ausfuhr in den Binnenmarkt genehmigungspflichtig machen, zumindest deutlich angehoben werden", forderte sie. Auch die Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen kritisierte die FDP-Politikerin als wenig praktikabel.

Grütters sollte mit Betroffenen auf Augenhöhe diskutieren

Unter diesen Umständen wäre es aus Beers Sicht nach wie vor das Beste, den Gesetzentwurf auf die weniger umstrittenen Regelungen zur Unterbindung der Einfuhr antiker Raubkunst und zur Rückgabe illegal gehandelten Kulturguts zunächst zu beschränken. "Dies würde Staatsministerin Grütters dann auch die nötige Zeit verschaffen, um endlich die überfällige Einbeziehung der betroffenen Akteure auf Augenhöhe nachzuholen", führte sie aus.

Unpräzises und teures Konzept

Beispielsweise müsse der Begriff von "national wertvollem Kulturgut" enger und präziser definiert werden, forderte Solms. "Schon jetzt sind viele Privatsammler verunsichert und stellen ihre Bilder nicht mehr als Leihgaben in Museen aus, da sie befürchten, die Werke könnten auf der Liste der national wertvollen Kulturgüter eingetragen werden", erklärte er.

Die geplanten Bestimmungen und Auflagen seien zu restriktiv, vor allem was Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Sorgfaltspflichten angeht, erläuterte der Freidemokrat. Solms hob hervor: Von keiner anderen Branche werde beispielsweise eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht verlangt. Dieser Punkt sei für Händler oder Galeristen wirtschaftlich unzumutbar, monierte er. "Das Gesetz bedeutet aber auch für die Behörden einen bürokratischen Mammut-Aufwand", stellte Solms klar. "Der Handel schätzt ein Aufkommen von bis zu 100.000 Ausfuhrgenehmigungsanträgen jährlich. Daraus folgt eine Belastung der Bundesländer in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro pro Jahr."

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