06.04.2016Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig und muss bis Ende Juni 2016 reformiert werden. Die Große Koalition schafft es aber bislang nicht, sich auf eine gemeinsame Strategie zu einigen. Nur eines zeichnet sich ab: Schwarz-Rot doktert lieber weiter am bestehenden komplizierten System herum, anstatt die Chance für eine grundlegende Reform zu nutzen. Dabei gäbe es hierfür viele Möglichkeiten. Für "freiheit.org" legte Fabian Disselbeck vom Liberalen Institut die aktuelle Lage und den liberalen Gegenvorschlag dar.
Klar sei bislang nur, dass jedenfalls der Bundesfinanzminister an dem bisherigen System der Erbschaft- und Schenkungsteuer festhalten will, erklärte Disselbeck. "Das heißt einerseits hohe Steuersätze und andererseits weitgehende, komplizierte Ausnahmen für die Übertragung von Betriebsvermögen." Die jetzt diskutierten Vorschläge würden zu einer höheren Steuerbelastung und zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand für Unternehmen führen, warnte er. Durch die Berücksichtigung des Privatvermögens drohe die Erbschaftsteuer außerdem künftig zu einer Art Sondervermögensteuer zu werden.
Die Erbschaftsteuer steht immer wieder auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand. Bereits 1995 und 2006 stellten die Karlsruher Richter im Erbschaftsteuergesetz Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz fest. Der Gesetzgeber wurde jedes Mal zu einer Neuregelung verpflichtet. An einem verfassungskonformen Gesetz ist er ein ums andere Mal gescheitert.
Erbschaftsteuer grundlegend reformieren
Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig und muss bis Ende Juni 2016 reformiert werden. Die Große Koalition schafft es aber bislang nicht, sich auf eine gemeinsame Strategie zu einigen. Nur eines zeichnet sich ab: Schwarz-Rot doktert lieber weiter am bestehenden komplizierten System herum, anstatt die Chance für eine grundlegende Reform zu nutzen. Dabei gäbe es hierfür viele Möglichkeiten. Für "freiheit.org" legte Fabian Disselbeck vom Liberalen Institut die aktuelle Lage und den liberalen Gegenvorschlag dar.
Klar sei bislang nur, dass jedenfalls der Bundesfinanzminister an dem bisherigen System der Erbschaft- und Schenkungsteuer festhalten will, erklärte Disselbeck. "Das heißt einerseits hohe Steuersätze und andererseits weitgehende, komplizierte Ausnahmen für die Übertragung von Betriebsvermögen." Die jetzt diskutierten Vorschläge würden zu einer höheren Steuerbelastung und zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand für Unternehmen führen, warnte er. Durch die Berücksichtigung des Privatvermögens drohe die Erbschaftsteuer außerdem künftig zu einer Art Sondervermögensteuer zu werden.
Bessere Optionen gäbe es reichlich: "Erbschaftsteuer abschaffen ist eine, eine Flat Tax mit einer breiten Bemessungsgrundlage, niedrigen Steuersätzen, angemessenen Freibeträgen und Stundungsregelungen eine andere. Denkbar wäre auch eine Reinvestitionsrücklage, damit Unternehmen nicht gefährdet und Arbeitsplätze gesichert werden." Es scheine allerdings, dass der Großen Koalition für eine grundlegende Erbschaftsteuerreform der Mut fehle, kritisierte Disselbeck.
Hintergrund
Die Erbschaftsteuer steht immer wieder auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand. Bereits 1995 und 2006 stellten die Karlsruher Richter im Erbschaftsteuergesetz Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz fest. Der Gesetzgeber wurde jedes Mal zu einer Neuregelung verpflichtet. An einem verfassungskonformen Gesetz ist er ein ums andere Mal gescheitert.