FDPTelemediengesetz

Mehr Mut zu offenem WLAN

SchreibtischFDP setzt sich für offenes WLAN ein
23.09.2015

Trotz scharfer Kritik von Branchenverbänden und des Einzelhandels hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Das neue Telemediengesetz soll den Ausbau drahtloser Internetzugänge im öffentlichen Raum vorantreiben. Der FDP-Medienpolitiker Thomas Nückel glaubt nicht an dieses Versprechen: "Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes ist mutlos. Er wird die Verbreitung offener WLAN-Zugänge nicht beschleunigen."

Anbieter von drahtlosen Internetzugängen können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr belangt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett in unveränderter Fassung gebilligt. Es besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Zudem will das Bundeskabinett mit dem Gesetz klarstellen, dass Betreiber nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten. Sie müssen dafür aber "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte zu verhindern.

Praktiker wie die Freifunker sowie Verbraucherschützer halten die Anforderungen für schwer umsetzbar und darüber hinaus datenschutzrechtlich bedenklich. Sie kritisieren, dass die Auflagen zu hohen Folgekosten für öffentliche Stellen und Private führen. Nückel, der selbst ein Freifunker ist, mahnt: "Wer offene WLAN-Zugänge anbietet, sollte nicht mit hohen Haftungsrisiken belegt werden." Denn: "Offene Zugänge sind wichtiger Bestandteil einer freien und dynamischen digitalen Gesellschaft." Dafür setze sich die FDP ein.

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