StiftungBND-Gesetz

Reform ist schlecht gemacht und nicht gut gemeint

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bild: Stiftung für die FreiheitSabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bild: Stiftung für die Freiheit
29.06.2016

Aus der Snowden-Affäre hat die Bundesregierung anscheinend nichts gelernt: Statt das verfassungswidrige 'Abhören unter Freunden' einzustellen, legalisiere sie es mit dem neuen BND-Gesetz, rügte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Stiftung für die Freiheit. "Die BND-Reform ist schlecht gemacht und nicht gut gemeint, weil der BND an der langen Leine gelassen wird", kritisierte die Freidemokratin. Auch die dringend notwendigen Regelungen für Whistleblower seien halbherzig.

Für Leutheusser-Schnarrenberger ist es unverständlich, dass nach den neuen Regeln zur Aufsicht über die Geheimdienste der "ständige Bevollmächtigte" die Tätigkeit des Parlaments unterstützen sollte, aber nur auf Auftrag und im Interesse der Mehrheit im Parlamentarischen Kontrollgremium. Darüber hinaus plädierte sie erneut für eine verbesserte Regelung für Whistleblower, damit sich Mitarbeiter der Gemeindienste auch ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Gremium wenden könnten. "Stattdessen sollen auch künftig Whistleblower einzelne Bundestagsabgebordnete nicht ansprechen dürfen", betonte sie.

Insgesamt stellte die Liberale eine Entwicklung in Richtung Totalüberwachung fest. Insbesondere die Suchbegriffe seien zum Symbol einer Zusammenarbeit der Dienste wie aus einem schlechten Hollywood-Film geworden, monierte sie. So würden Zehntausende von Suchbegriffen durch hochkomplexe Überwachungsprogramme gejagt. Am Ende werde geschaut, ob etwas davon nützlich sei. "Künftig sollen diese Suchbegriffe zwar auf höherer Ebene 'abgesegnet' werden. Nur ändert sich an der Hollywood-Praxis der Totalüberwachung nichts, weil die Zusammenarbeit mit den USA einfach weitergeht", führte sie aus.

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