FDPGeheimdienste

BND-Gesetz würde in Karlsruhe nicht standhalten

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger nimmt das neue BND-Gesetz unter die Lupe
24.11.2016

Im Gastbeitrag für "4Liberty.eu" attackiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, das neue BND-Gesetz. Mit ihm legitimiere die Bundesregierung verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen, die eine Bedrohung für Bürgerrechte und Pressefreiheit darstellten, rügt sie. Darüber hinaus kritisiert Leutheusser-Schnarrenberger, dass die Aufarbeitung der Skandale um die NSA und den BND nur schleppend vorangehe.

Im Prinzip sollte es bei einer Reform des BND-Gesetzes darum gehen, das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit neu zu balancieren, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Allerdings sei es nicht gelungen, für eine effektive Kontrolle der Geheimdienste zu sorgen. Außerdem verfolge die Reform in erster Linie das Ziel, von Deutschland aus die Kommunikationen von Ausländern mit anderen Ausländern in Übersee zu überwachen. Der neue Rechtsrahmen hierfür verstoße jedoch gegen die Menschenrechte, stellt Leutheusser-Schnarrenberger klar. Denn: Artikel 10 des Grundgesetzes betreffe nicht nur deutsche Staatsbürger. Mit ihrer Missachtung des universellen Rechts auf die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie der Pressefreiheit handele die Bundesregierung verfassungswidrig.

Die FDP will gegen das BND-Gesetz klagen

Nach dem Abstempeln des Gesetzesentwurfs durch den Deutschen Bundestag bleibe die Frage offen, ob auch der Bundesrat die BND-Reform durchwinken werde. "In der FDP beraten wir über Wege, um eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen", erklärt Leutheusser-Schnarrenberger. Eine solche Klage sei dringend notwendig.

Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.

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