FDPSolidaritätszuschlag

Der Soli ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

15.01.2020

Seit einigen Tagen tickt eine Uhr in Berlin immer lauter: Die Soli-Uhr. Sie wurde aufgestellt um zu erfassen, welche Unmengen an Geld durch die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags seit 1. Januar unrechtmäßig in die Kassen des Staats fließen. Denn: Seit Anfang des Jahres ist die Erhebung des Soli nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Zahlreiche Gutachter, Experten und auch die FDP haben die Bundesregierung immer wieder davor gewarnt, aber Union und SPD haben ohne zu zögern die Verfassung gebrochen, obwohl die Abschaffung des Soli finanzierbar gewesen wäre. Das zeigen die neuen Rekordüberschüsse im Haushalt. Pro Sekunde kassiert der Staat 629 Euro, das sind 2,3 Millionen Euro pro Stunde und 54,35 Millionen Euro pro Tag – allein durch den Soli.

Es war ein politisches Versprechen der schwarz-gelben Regierung unter Helmut Kohl in den neunziger Jahren: Wenn die Kosten für den Aufbau Ost bewältigt sind und der Soli seinen Zweck erfüllt hat, muss er für alle Steuerzahler abgeschafft werden. Dies war mit Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 der Fall. FDP-Finanzpolitiker Christian Dürr fragt sich nun: "Was haben Union und SPD zum 1. Januar getan? Nichts."

Auf dem Gehaltszettel, den die Menschen in diesem Monat in ihrem Briefkasten finden, steht immer noch eine Abgabe, die gar nicht mehr erhoben werden dürfte. Die Freien Demokraten empfehlen den Steuerzahlern daher, für das Jahr 2020 Einspruch gegen Vorauszahlungs- oder Einkommensteuerbescheide einzulegen. Auch die FDP-Fraktion wird in den nächsten Monaten alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Bürger dabei zu unterstützen, kündigte Dürr an.

Aber nun  sei die Große Koalition am Zug: "Sie muss Rücklagen für den Fall einer Erstattung der Soli-Einnahmen bilden und die Bürger darüber aufklären, wie es weitergeht, wenn die Steuer endgültig für verfassungswidrig erklärt wird. Solange wird die Soli-Uhr weiterticken."

 

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