FDPBundesrechnungshof

Vollständige Abschaffung des Soli ist rechtlich notwendig

SoliSogar der Bundesrechnungshof warnt nun vor einer nicht vollständigen Abschaffung des Soli.
05.06.2019

Die Kontrolleure des Bundesrechnungshofs fordern von der Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag vom kommenden Jahr an sukzessive abzuschmelzen. Sie fürchten, dass die derzeitigen Regierungspläne verfassungswidrig sind. Bei erfolgreichen Verfassungsklagen Betroffener drohten Milliärdenrisiken für den Bundeshaushalt, die unbedingt vermieden werden müssten. Die Freien Demokraten sehen sich in ihrer Haltung bestätigt: "Wir Freien Demokraten fordern schon lange, dass der Soli vollständig abgeschafft wird: Das ist rechtlich notwendig und ökonomisch richtig", meint FDP-Präsidiumsmitglied Marco Buschmann.

"Der Solidaritätszuschlag muss mit dem Abschluss des Aufbaus Ost ab dem Jahr 2020 wegfallen. Das war immer die Position der FDP, und wenn der Bundesrechnungshof das genauso sieht, führt kein Weg daran vorbei, den Soli komplett abzuschaffen", mahnt FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar. "Es wäre ökonomisch richtig (gegen den Abschwung) und rechtlich geboten", mahnt FDP-Chef Christian Lindner. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr begrüßte das Gutachten und kündigte an: "Die FDP-Fraktion wird in den Haushaltsberatungen im Bundestag zeigen, dass die ersatzlose Abschaffung für alle Bürger zum 1. Januar 2020 möglich ist." 

Florian Toncar, der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bekräftigt: "Wenn die Bundesregierung glaubt, das bisherige Einnahmenniveau halten zu müssen, dann muss sie den Weg gehen, den das Grundgesetz vorschreibt und mit einer Mehrheit von Bundestag und Bundesrat die Einkommensteuer erhöhen. Willkürlich Ergänzungsabgaben einführen oder behalten; das verbietet die Verfassung der Regierung."

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 zweckgebunden eingeführt, "um die Wiedervereinigung und den Aufbau Ost" zu finanzieren. Von 1995 bis 2018 hat der Bund damit 311,7 Milliarden Euro eingenommen. Mit dem Ende des Solidarpaktes II, der Ende dieses Jahres ausläuft, ist der "Aufbau Ost" allerdings formal abgeschlossen. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kam deshalb in einem Gutachten für die FDP-Fraktion zu dem Urteil, dass es mit dem Auslaufen des Solidarpakts II keine Grundlage mehr gibt, den Soli weiter zu erheben. Bei einer Bundestagsanhörung teilte die Mehrheit der Sachverständigen, die zu Wort kamen, diese Meinung.

Der Bundesrechnungshof (BRH) rechnet fest mit Klagen in Karlsruhe, sobald das Gesetz für den Teilabbau des Solis verabschiedet sein wird. Die FDP hat bereits angekündigt, das Verfassungsgericht anrufen zu wollen. "Selbstverständlich werden die Freien Demokraten eine Verfassungsklage erheben, sollte der Solidaritätszuschlag nicht vollständig in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden", bekräftigt FDP-Vize Wolfgang Kubicki in der Rheinischen Post. "Dies ist schon ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, da eine Zweckabgabe entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist", so der Jurist. Die Abschaffung des Soli hätten nicht nur die Steuerzahler verdient, sie sei auch politisch und rechtlich geboten. Das Auslaufen des Solis sei den Bürgerinnen und Bürgern versprochen worden.

Social Media Button